wenn der arbeitgeber etwas schriftlich verlangt zählt dann auch eine pdf?
wenn meine unterschrift mit drauf ist? die pdf kann man ja ausdrucken
3 Antworten
ja, wenn deine Unterschrift im Original drauf ist.
Aber Vorsicht wenn er eine persönliche Stellungnahme verlangt!
Es kommt dann drauf an ob es ihm genügt, er muss sich damit nicht zufrieden geben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eigentlich ist PDF in Ordnung. Aber es soll kreuzkonservative, beknackte Arbeitgeber geben. Dann druck's halt aus (auf Firmendrucker!)
Nein, wenn er es schriftlich verlangt, dann soll man es auch schriftlich vorlegen.
so würde ich es machen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung