Vorstellungsgespräch: Unterschrift von Arbeitgeber für Arbeitsamt?

6 Antworten

Da der Arbeitgeber nicht zur Unterschrift verpflichtet ist, darf die AA das Fehlen einer solchen auch nicht beanstanden.

DerHans  16.01.2012, 08:47

Hallo VirtualSelf,

der Arbeitgeber muss bestätigen dass er KEINE Kosten übernimmt, sonst zahlt das JobCenter nicht.

Ja, der AG muss dir eine Bescheinigung ausstellen. Ansonsten werden die Kosten vom AA nicht ersetzt.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers brauchst du nur, wenn du Fahrtkosten beantragen willst. Der Arbeitgeber bestätigt dabei, dass er KEINE Kosten erstattet hat.

Vor Jahren brauchte man noch eine Unterschrift.

Bei einem Stellenangebot vom Arbeitsamt ist doch immer ein Rücksendebogen, auf dem du mitteilen sollst, ob du dich da beworben hast, ein Vorstellungsgespräch hast oder Gründe angeben, warum du dich auf das Stellenangebot nicht bewirbst.

Ich würde das ausfüllen und zurückschicken. Wenn du einen Nachweis brauchst, kann du es beim Vorstellungsgespräch aber auch direkt ansprechen...

Wenn du Fahrtkosten für das Gespräch haben möchtest, musst du die vorher beantragen, ansonsten gibt es in der Regel nichts und dann brauchst du auch einen Nachweis, dass du tatsächlich dort warst