Urlaubsbescheinigung vom letzen Arbeitgeber (mit Angabe des Beschäftigungszeitraumes, die Höhe des Jahresurlaubsanspruchs und bereits abgegoltenem Urlaub)?

4 Antworten

Dein letzter AG ist nach § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Dein neuer AG möchte wissen, ob Dir nach sechs Monaten der volle (zumindest gesetzliche) Urlaub zusteht.

Wenn Du beim alten AG schon Urlaub hattest oder er ausgezahlt wurde, bekommst Du beim neuen AG für jeden vollen Monat 1/12 des dort gewährten Jahresurlaubs.

Ruf also Deinen alten AG an und frag nach der Urlaubsbescheinigung. Normalerweise hätte er Dir diese beim Ausscheiden schon automatisch geben müssen.

Ja, das würde durchaus Sinn machen.

Nein bei Deiner Mutter, die ruft dann da an.

xD beste Antwort!

Ja, wo sonst