Während Krankschreibung, vom AG ins Büro zitiert?

7 Antworten

1) Kann sie den Bericht nicht schriftlich/per Email absenden?

Selbstverständlich kann sie das.

Ich vermute mal, Deine Frau hat den Unfallhergang auch schon beim Arzt geschildert. Den genauen Bericht braucht der AG für die Meldung an die BG. Bei uns füllt ein MA des Personalwesens den Bericht aus, es unterschreibt der Geschäftsführer und eine Unterschrift des AN ist nicht erforderlich.

2) Darf der AG während der Krankschreibung seinen AN ins Büro zitieren?

Man kann es ja mal versuchen.

Nein, der AN braucht während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht ins Büro zu kommen.

Deine Frau soll ihrem AG mitteilen, dass sie nicht in der Lage ist, ins Büro zu kommen, den Bericht selbstverständlich ausfüllt und ihm per E-Mail zukommen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Ja
  2. Können schon, aber sie braucht gesetzlich gesehen dem nicht Folge zu leisten.

Ein gutes Beispiel, wie sehr Realität und Theorie auseinander klaffen. Laut Gesetzgeber ist sie krank geschrieben und braucht nicht ins Büro, wenn der Chef pfeift. Aber realistisch gesehen wird sie um ihren Job bangen, wenn sie sich ihm jetzt gegenüber so verhält. In den jetzigen Zeiten spielen die AG die Angst vor Arbeitslosigkeit voll aus.

Danke für deine Antwort. Öhm so schlimm ist es zum Glück nicht, da meine Frau einen Job hat, der aktuell händeringend gesucht wird (im medizinischen Bereich).

In den jetzigen Zeiten spielen die AG die Angst vor Arbeitslosigkeit voll aus.

Welche Angst vor der Arbeitslosigkeit? Es ist doch eher genau andersherum und zwar, das AGs keine ANs mehr finden...

@Patilla9

Klar. Sicher doch. Das war in den 80ern so. Schon lange her.

@Thirteeen

Dann würde ich sagen, dass jeder der Arbeiten möchte sich gerne bei uns bewerben darf. Im Handwerk herrscht nämlich extremer Mangel an Arbeitskräften.

@Patilla9

Und ich würde sagen, dass die ganzen Arbeitslosen, die sich eine Absage nach der anderen einholen, keine Handwerker sind.

@Thirteeen

Dann sollte man sich beruflich anders orientieren.

@Patilla9

Du bist lustig. Das Amt zahlt so gut wie kaum noch eine Umschulung. Und privat kann das keiner finanzieren. Außerdem sind bestimmt die Hälfte über 40. Die nimmst du natürlich mit Kusshand. Und eine Ausbildung in dem Alter kann man sich auch nicht leisten, weil die Ausbildungsvergütung zu gering ist, um davon leben zu können.

@Thirteeen

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Während der Zeit der Ausbildung (man kann durchaus auch mit 40 noch eine Ausbildung machen, da sehen Arbeitgeber keine Probleme), kann man genau so Hilfen beantragen.

Wer sich lieber hinsetzt und Hartz beantragt, sollte sich nicht zu schade sein, in der Ausbildungszeit Wohngeld und weitere Zuschüsse zu beantragen. DAS ist möglich und wird auch nicht abgelehnt, weil es nämlich für die Behörden und auch für die Gesellschaft "billiger" ist, als Zeit eines Hartzer-Leben lang zahlen zu müssen. Wenn ein Hartzer mit 419€ Barunterhalt hinkommt, dann ist jedes Ausbildunggehalt höher...und selbstverständlich auch die Zuschüsse...

Es ist nur eine Frage des Wollens un der Bequemlichkeit!

@Cora1205

Genau, man muss nur wollen. So ein Schwachsinn. Ich bewerbe mich seit mehreren Jahren, nur Absagen (wenn überhaupt geantwortet wird). Aber das interessiert niemanden. Pauschal bin ich ein fauler Hartzer. Dankeschön. Gut dass es immer noch einen gibt, der unter jemandem sein Dasein fristet, und den man treten kann.

Aber mir reicht es jetzt. C'est finis.

@Thirteeen

Auf welche Stelle bewirbst du dich denn? Ich kann mich natürlich auch auf eine Stelle bewerben, die nicht zur Verfügung steht und sagen "ich werde einfach nicht genommen". Vielleicht bist du für diese Stelle ungeeignet und solltest einfach was anderes machen.

@Thirteeen

Genau, Kopf in den Sand und den Popo schön weit rausstrecken...so löst man Probleme! Viel Erfolg im Leben mit deiner Einstellung. Weit hat sie dich nicht gebracht!

Auch der Arbeitgeber muss den Unfallbericht zeitnah bei der BG einreichen!

Sicher fährst und begleitest du sie gern als liebender Ehemann...damit sie den Papierkram auch erledigt bekommt...

Rechte und Pflichten eines Arbeitsnehmers sind nicht zu verachten.

Hallo und danke für die schnelle Antwort, ich denke dass aber auch alles schriftlich / Email erledigt werden kann. Denn wenn ich Feierabend habe, ist das Büro geschlossen und auf elektronischen Wege schneller. Lg

@fragenjogi80

Die BG-Unterlagen sind in Formularen auszufüllen...hat deine Frau die? Sie müssen auch im Original abgegeben werden (wenn die online vorliegern...). Auch ein Arbeitgeber hat sich daran zu halten. Ein kurzes, sachliches und freundliches Gespräch mit dem Chef wird möglich sein...

@Cora1205

Die Unfallanzeige an die BG muss der Arbeitgeber machen. Daher braucht die verletzte Person die Formulare nicht.

Es reicht völlig, dem Arbeitgeber den Unfallhergang dem Arbeitgeber zu beschreiben.

Ja, der Arbeitgeber muss den Unfallbericht schreiben. Nicht die Verletzte. Daher ist die Anwesenheit der Verletzten beim Arbeitgeber nicht erforderlich. Eine telefonische Schilderung des Unfallhergangs ist völlig ausreichend.

Der Arbeitgeber muß den Arbeitsunfall der BG melden. Dazu hat er drei Tage nach dem Tag des Arbeitsunfalls Zeit. Natürlich ist er dabei auf die Mitwirkung des Arbeitnehmers angewiesen. Wie der AN seinen Bericht abfasst und in welcher Form er diesen dann dem AG übermittelt, das kann er nicht bestimmen.

Nachbesserungen kann er verlangen, wenn sie legitim sind und der Wahrheit entsprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung