wenn der arbeitgeber die überstunden auszahlt muß es der normale stundenlohn sein?

6 Antworten

Normalerweise sollte Freizeitausgleich vor Abgeltung stehen. Ist das nicht machbar, muss mindestens der vertraglich vereinbarte Stundenlohn bezahlt werden.

Wenn im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Zuschlag vereinbart ist, muss der AG Dir diesen selbstverständlich auch bezahlen. Weniger als den Stundenlohn geht aber nicht.

Kann sein, dass Überstunden zu 150% vergütet werden. Sollte eigentlich im Kollektiv stehen. Ich bin Lehrling und schreibe meine Überstunden immer zu 150 :)

Hoffe, dass ich helfen konnte.

Gruß

Im gegenteil.Entweder werden Überstunden mit dem selben Stundenlohn vergütet oder mit 25% Aufschlag. Das kommt drauf an was im Tarifvertrag vereinbart ist.

nein, es muss wenigstens der stundenlohn sein den du ausgehandelt hast - wochenende- od. feiertagsüberstunden die sonst nicht im vertrag behandelt werden, können sogar mit einem zuschlag bezahlt werden