Wenn bei einem ZV-Termin die 5/10 und 7/10 Grenze weggefallen ist, gilt dann jedes Gebot?

5 Antworten

Das Mindestgebot, das immer gilt, ist das sogenannte "geringste Gebot". Es setzt sich zusammen aus den Gerichtskosten für die Versteigerung, evtl. rückständigen öffentlichen Lasten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Erschließungskosten etc) und Zinsen für evtl. bestehenbleibende Rechte. Das sind normalerweise deutlich weniger als TEURO 10. Dazu kommen die bestehenbleibenden Rechte, wenn welche da sind.

Darüber hinaus sind die Rechtspfleger gehalten, einer Verschleuderung entgegenzuwirken und insofern den Noch-Eigentümer zu schützen. Die Verschleuderungsgrenze ist Ermessenssache des zuständigen Rechtspflegers. Meistens wird sie zwischen einem Viertel und einem Drittel des Verkehrswertes gesehen. Erst wenn im 4. - 5. Termin immer noch nix passiert ist hat der Rechtspfleger die Schnauze vermutlich voll und weicht davon ab.

Wie Raimund1 schon schrieb, wird auch die Bank das Verfahren einstellen, wenn ihr das Gebot zu gering ist.

Meistens gibt es dann keine Grenze mehr,aber hier steht mehr:

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerung-immobilien.html

Beim dritten Termin wird das Objekt an den Meistbietenden gehen. Der Darlehensgeber könnte zwar Einspruch dagegen einlegen, wird da aber auch nicht sehen, dass er irgendwann besser rauskommt. Also bleibt es dabei.

Ein Tip zu Zwangsversteigerungen: Nicht erst zu dem zweiten Termin hingehen, sondern gleich beim ersten Termin erscheinen wo eigentlich die 7/10 Regel gilt. Dort trotzdem weniger bieten, denn ich habe es immer wieder erlebt daß der Gläubiger, meist eine Bank, dem Verkauf trotzdem zustimmt.

www.rk-hausverwaltung.de

Letztendlich kann immer noch derjenige, der die ZV betrieben hat, den Zuschlag verweigern oder die ZV zurückziehen.

Ich würde immer vorher mit dem Gläubiger direkten Kontakt aufnehmen und klären, wo er mitspielt.

Ganz wichtig ist auch, das eigene Limit strikt einzuhalten und sich nicht von anderen hochsteigern zu lassen