Wieviel muß beim ersten Versteigerungstermin geboten werden?

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Die Bank kauft nichts wieder zurück, wie subsonicx behauptet, da es der Bank gehört. Zur Zwangsversteigerung kommt es, wenn jemand seine Abzahlung an die Bank nicht mehr leisten kann. Das Objekt gehört dann immer noch der Bank lt. Grundbuch. Die Bank bestimmt also, für wieviel es verkauft wird. 1. Versteigerungstermin sind immer 70% des festgelgten Wertes lt. Gutachten. Wenn es dann keiner kauft, steht der 2. Termin mit 50% des Wertes an. Üblich scheint jedoch zu sein, dass die Banken Menschen beauftragen, die den Preis so hochbieten, dass die Bank mit der Summe einverstanden ist. Wenn es ein begehrtes Objekt ist, würde ich mal bei der Gläubigerbank anfragen, was sie sich vorstellen. Es gibt auch event. ein Vorkaufsrecht, bei der Du das Objekt vor der Versteigerung kaufen könntest. Der Gläubiger kann es nur billiger kaufen, wenn es sonst gar keiner will- nach dem 2. Termin.

Die Lösung steht im ZVG: § 74a

(1) Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, daß ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

Soweit ich weiss kauft die Bank beim ersten Termin wenn weniger wie 7/10 geboten wird wieder zurück.

das versteht ich nicht ganz bitte noch eine Erklärung, wenn es geht. Die Bank hat selber geboten und das Gebot belief sich auf 1/10 des Verkehrswertes

@sandburgen

Nein, es hatte keiner mitgeboten. Aber sogar wenn hätten die einfach auf 7/10 NICHT 1/10 hochgeboten und es gerade wieder selber behalten. Denn vermieten und später nochmal versuchen zu verkaufen bringt oft mehr.

Soviel Ihnen das Obiekt wert is!