Hälfte eines Hauses in der Zwangsversteigerung, wie geht das?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass die Finger davon. Es handelt sich hier offenbar um eine Zwangsversteigerung eines 1/2 Miteigentumsanteils; vermutlich weil nur dieser mit einem Grundpfandrecht belastet ist oder der Gläubiger eine Forderung nur gegenüber dem Miteigentümer hat. Wenn du den 1/2 Anteil in der Zwangsversteigerung erwirbst, kannst du das Gebäude noch nicht nutzen. Du must im Anschluss entweder den weiteren 1/2 Anteil erwerben (etwa durch Kauf) oder die Teilungsverstiegerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreiben. In jenem Verfahren kannst du das gesamte Anwesen ersteigern (wenn du das Meistgebot abgibst). Die Sache ist viel zu kompliziert, um sie als juristischer Laie behandeln zu können. Gehe zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Immobilien auskennt.

Mache was Falkenauge10 Dir vorgeschlagen hat: Finger weg So etwas ist nichts für Dritte (Außenstehende) die nichts mit dem anderen Hälfteeigentümer zu tu haben oder zu tun haben wollen. Schließlich würdest Du in eine Gemeinschaft mit dem anderen eintreten, die Du vielleicht nur über eine Teilungsversteigerung wieder auseinander bekommst. Lediglich sogenannte Versteigerungshaie, die das Zwangsversteigerungsgesetz als Bettlektüre auswendig lernten, haben vor rd. 30 Jahren in großem Stil bloße Hälfteanteile ersteigert um sich sodann an dessen Hälfte Sicherungshypotheken eintragen zu lassen und daraus die Zwangsversteigerung in den Hälfteanteil des anderen zu betreiben, Weil diese aber niemand wollte, konnten die "Versteigerungshaie" billigst erwerben und hatten dann beide Hälften. Ich denke aber nicht, dass Du auf diesem Gebiet so fit bist, dass Du da einsteigen könntest.

Vermutlich hat das Haus 2 Personen gehört und diese hatten getrennte Darlehen aufgenommen. Nun kann eine der Personen das Darlehen nicht mehr tilgen und die Bank lässt das Haus somit zwangsversteigern (bzw diese Hälfte, wobei das nicht im Sinne von unten/oben oder links/rechts zu verstehen ist!)

Die 2. Hälfte kann man selbstverständlich nur vom Eigentümer durch Kauf erwerben. Aber ob das so begehrenswert ist, sich das Haus mit einem Fremden zu teilen...?!

Mystifyme 
Fragesteller
 26.01.2011, 18:53

Nein eher nicht, danke!

Das kann im Fall einer Ehescheidung zum Beispiel passieren, oder auch bei Erbauseinandersetzungen. Du wirst aber bei der Versteigerung kein Glück haben. Der Miteigentümer, dessen Anteil nicht an der Versteigerung beteiligt ist, wird sicherlich mitbieten. Während Du einen Euro bietest, bietet er nur 50 Cent. Ihm gehört ja schon die eine Hälfte. Du würdest allenfalls den Preis hochtreiben, und demjenigen die Kaufnebenkosten erhöhen. Ansonsten passiert da nichts. Pure Zeitverschwendung.

Ich denke Du kanst nur mit dem höchsten Gebot bei der Versteigerung die eine Hälft bekommen. Es kann z. B. sein ,dass es 2 Kinder las Erben gab und beide ien Hälfte erhielten. Da der eine jetzt Schwierigkeiten wird seine versteigert. Ob der ander seine frei verkauft steht in den Sterne , Du kannst ja mal fragen.