Zwangsversteigerung Eigentumer mit Schwerbehinderten Auswies!

6 Antworten

Es ist nun ein Halbes Jahr vergangen. Kurz gesagt. Das Haus hatte ein Schätzwert von €152000,- wir haben für 52000,- das haus bekommen. Wir haben nach dem zuschlag uns mit den Alteigentumer getroffen. Haben einen Vertrag festgestellt. Wenn die bis Vereibarte termin ausziehen und das Haus besenrein Verlassen. Beckommen die noch 3000,- von Uns. Was glaubt Ihr wie Glücklich die waren. Weil die bleite sind. manchmal haben die nicht mal geld um umzuziehen. Deswegen rate ich jeden den AE geld anzubieten. Momentan sind wir schon am renovieren. Ende des Monats Ziehen wir ein. Wir haben nun 11 Zimmer, Garten Garage. Usw.

Der frühere Eigentümer wird definitiv nicht Mieter der Immobilie. Der Zuschlagbeschluss, mit dem das Versteigerungsgericht dem Erwerber die Immoblie zuschlägt, dient nach § 93 Zwangsversteigerungsgesetz als Räumungstitel. Das heißt, dass der Erwerber nicht extra gegen den Besitzer der Immobilie einen Räumungsprozess führen muss, bei dem er etwa Eigenbedarf nachweisen müßte. Mit dem Zuschlagbeschluss, den das Vollstreckungsgericht auf formosen Antrag mit der Vollstreckungsklausel versieht, kann direkt der Gerichtsollzieher beauftragt werden, die Räumung vorzunehmen. Die rechtlichen Probleme, einen Titel zu bekommen, sind somit gering. Die Räumung kann aber trotzdem ein teurer Spaß sein, da der Gerichtsvollzieher für ein kleines Haus schon mal 5-6.000 EUR Vorschuss verlangt. Das sind nicht seine Gebühren, die nur einen geringen Brucheil ausmachen, sondern Kosten für Möbelwagen, Packer und Einlagerung der Möbel. Zieht der Besitzer vor dem Räumungstermin aus, gibts das meiste des Vorschusses zurück. Räumungsschutz gibt es bei Zwangsversteigerungen kaum, da der Vollstreckungsschuldner schon lange im Voraus weiss, dass er räumen muss. Das Versteigerungsverfahren dauert immerhin rund 18 Monate, da hat der frühere Eigentümer lange Zeit zur Suche nach einem Ausweichquartier. Da ändert auch die Behinderung oder Kinderreichtum nichts. Erforderlichenfalls sorgt die Gemeinde dafür, dass keine Obdachlosigkeit eintritt und weist den Räumungsschuldner in ein Wohnheim ein.

gute und rechtsverbindliche Antwort. DH

@Biggi2000

Von mir auch DH, korrekt und umfassend beantwortet.

@Biggi2000

Ds ist KEINE rechtsverbindliche Antwort, sie ist korrekt aber nicht rechtsverbindlich. vollyhm will sicher nicht dafür gerade stehen wenn wegen irgend eines Fehlers in seiner Antwort elmond ein Schaden entsteht.

Ich weiß nicht, ob ein schwerbehindertenausweis vor einem Auszug schützen kann. Offensichtlich scheinst Du Eigenbedarf am Wohnraum zu haben.

Ich würde fast meinen, er hat gar keinen Mietvertrag...

(Ich lade mal einen Experten ein, mal schauen, ob jemand da weiterhelfen kann.)

Hmm, Expert meldet sich nicht. Also doch den bitmap-link lesen.

den dann zum mieter gewordenen hausbesitzer des hauses zu verweisen, wird die aufgabe des neuen hausbesitzers sein.

da wäre ich vorsichtig bei einem mann mit behinderung und würde da erst alles rechtliche abklären, ehe ich so ein haus kaufen würde.

also wird der Hausbesitzer automatisch zum Mieter nach dem Verkauf?

@elmond

natürlich, wenn er noch drin wohnt ist er dann der mieter und du musst eigenbedarf anmelden.

bei einem behinderten mann nicht so leicht durchzusetzen, wenn er sich weigern sollte.

natürlich kannst du ihm anbieten eine neue wohnung zu suchen und alles zu zahlen, aber wenn er auf stur macht kannst du mit einer jahrelangen prozessur rechnen.

@xyungeloest

Bist Du sicher? - wo soll er denn den Vertrag herbekommen haben?

@sender

wenn ich heute ein haus kaufe und der alteigentümer wohnt noch drin wird er in dem moment auch ohne vertrag zu meinem mieter.daher werden ja bewohnte häuser oder wohnungen auch ungern gekauft.

@xyungeloest

Verstehe, danke.

(Andererseits müsste man sich ja noch über die Miethöhe einigen?!)

@sender

ja, natürlich der mietpreis muss geklärt werden, aber schau mal unten hat bitmap einen link gesetzt.die miete heißt wohl nutzungsentschädigung, aber rausbekommen so einen mann wird schwer.

@xyungeloest

Wenn es so wäre. Könnte in Deutschland gar keine Versteigerung mehr stattfinden. Weil sich dann jeder als Untermieter einquartieren würde.

@xyungeloest

Der AE kann es dem Neueigentümer verdammt schwer machen. Lest ruhig mal in dem Forum bissel quer. Da stehen einem zum Teil die Haare zu Berge.

@elmond

@elmond: man kauft auch kein bewohntes haus, nicht mal für ein äppel und ein ei.leerstehende gibt es auch genug, sind eben etwas teurer...

@xyungeloest

@Xy ‹(•¿•)›; Das ist Unfug. Natürlich entsteht kein Mietvertrag, wenn das Haus eines Schuldners versteigert wird. Demzufolge kann der Ex-Besitzer sich auch nicht auf Mieterschutz o.ä. berufen.

@dock69

@kaiausberlin: die praxis spricht für sich, so leicht setzt man niemanden raus und einen schwerbehinderten gleich gar nicht.da wirst einen langen atem brauchen und viel geld.

@elmond

Mit Sicherheit nicht ! Die Räumungsfrist kann bis drei-Monate angesetzt sein ! Wenn der vor-Eigentümer Vollstreckungsschutz verlangt kann es sein, dass der Erwerber noch ein bisschen auf seinen Einzug warten kann !

Das ist totaler Blödsinn. Der Erwerber erhält auf Antrag den Raumungstitel automatisch und kann ihn sofort vollstrecken lassen. Er hat selbstverständlich Anspruch auf Nutzungsentschädigung bis zum auszug, aber hol mal was wo nichts zu holen ist sonst wär´s ja wahrscheinlich keine Zwangsversteiegerung

Oje, was man hier lesen muss! Der alte Eigentümer wird gegen den Willen des neuen natürlich nicht Mieter. Er muss die Immobilie räumen. Das hat mit Eigenbedarf nichts zu tun.

Einfach hier http://kuerzer.de/cuia4mXsx mal querlesen und zur Not registrieren und fragen. Ist wirklich ein gutes Forum. (Nein, ich bin nicht der Betreiber)