Zwangsversteigerung- Kann ich das Objekt auch direkt von dem Gläubiger erwerben?

4 Antworten

Ein freihändiger Verkauf setzt nicht nur die Zustimmung des Gläubigers voraus, sondern auch die Bereitschaft des (Noch-)Eigentümers, da dieser ja zum Notar mitgehen muss.

Wenn allerdings noch mehrere Rechte im Grundbuch eingetragen sind, müssen alle Gläubiger dem Verkauf zustimmen. Das kann dann natürlich wesentlich teuerer werden, weil die für die Zustimmung zur Grundschuldlöschung alle Geld haben wollen.

Am besten einfach beim betreibenen Gläubiger nachfragen ob ein freihändiger Verkauf möglich ist bzw. zu welchen Bedingungen.

Man kann versuchen dem Gläubiger ein Angebot zu machen und das Objekt von ihm zu erwerben. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Sache, denn in der zV wird es wohl günstiger zu ersteigern sein.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerung-immobilien.html

Hallo,

  1. Prinzipiell ist der Erwerb möglich. Es müssen jedoch der Eigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen zustimmen, was manchmal recht schwierig bis unmöglich ist.

  2. Bei der Ersteigerung ist der Erwerb normal lastenfrei. Ausnahmen gibts z. vorrangige Wohnrechte- Einfach beim Rechtspfleger erfragen.

  3. Kommt drauf an wie der letzte Termin war. Wenn keine Interessenten waren, würde ich steigern.

Gruss Feurigel

Wenn du das Objekt ersteigerst, übernimmst du es mit allen Risiken und allem drum und dran. Du wirst über die Altlasten und was das alles Bedeutet nicht aufgeklärt.

Du kannst dich mit dem Gläubiger und dem Besitzer selbstverständlich auch anders einigen. Dann gibt es einen ganz normalen Notartermin und du wirst über alles beim Notar informiert! Kannst hier auch Rückfragen stellen, wenn du was nicht verstanden hast!

Seit einigen Jahren beobachte ich, das die interessanten Objekte bereits vor der eigentlichen Verhandlung über den Ladentisch gehen. Die Termine platzen dann kurzfristig!

Hi Mammilein, also bei der Versteigerung wurde devinitiv gesagt, dass das Objekt in der Vesteigerung grundschuldfrei ist. Meine Frage dazu ist nur, ob das Objekt auch grundschuldfrei ist, wenn ich es direkt von dem Gläubiger erwerbe?

@bibeltreu

Hallo, das kommt darauf an, was im Grundbuch steht. Bei einer Zwangsversteigerung fliegen die Gläubiger aller nachrangigen Rechte raus, ohne daß sie überhaupt gefragt werden, und dann ist das Objekt grundschuldfrei. Bei einem Verkauf müssen alle, auch die nachrangigen Gläubiger ihren Segen dazu geben.

Frag die betreibende Bank, ob es weitere Gläubiger gibt, und wenn ja, ob die einem freihändigen Verkauf zustimmen. Wie Bengazerin schon sagte, muß auf jeden Fall der (Noch-)Eigentümer mit unterschreiben.