Urlaub genehmigt und Gleitzeit nicht?

8 Antworten

Hallo,

wenn du etwas unternehmen möchtest, wäre dir sogar dazu zu raten Urlaub zu nehmen.

Ein genehmigter Urlaub ist nämlich gesetzlich beinahe unumstößlich. Ein Freizeitausgleich kann meist auch kurzfristig gestrichen werden kann, wenn die Arbeitskraft benötigt wird, je nach betrieblicher Vereinbarung

LG, Chris

Ich ergänze: Manche Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn man Urlaubs- und Gleittage miteinander verbindet. Ich persönlich habe dagegen keine Einwände.

wenn es noch resturlaub aus dem vorjahr ist, dann ist dieser zuerst zu nehmen.

wenn du vernünftig fragst, bekommst du auch bestimmt eine antwort. zur not weiss die personalabteilung wie die regeln in deinem unternehmen sind.

Was steht denn zum Freizeitausgleich im Arbeitsvertrag? Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebs-/Personalrat? Handelt es sich um Resturlaub oder Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, den Du nehmen sollst?

Wenn es sich um Resturlaub aus 2017 handelt, musst Du diesen nehmen. Der AG ist verpflichtet, Dir diesen zu gewähren, wenn er wegen betrieblicher Belange oder Krankheit des AN auf dieses Jahr übertragen wurde.

Würde es sich um Überstunden handeln, die zwingend abgebaut werden müssten, um die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von max. 48 Wochenstunden innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht zu überschreiten, würden Dir die Überstunden zum Freizeitausgleich zustehen. Das wird aber bei 25 Überstunden sehr wahrscheinlich nicht der Fall sein.

Eine gesetzliche Regelung, dass man Dir für die Freizeit Überstundenabbau statt Urlaub gewähren muss, ist mir außer dem o.g. Grund nicht bekannt.

Vielleicht hat es im Betrieb damit etwas zu tun, dass evtl. irgendwann im Laufe des Jahres weniger Arbeit da ist und der AG dann Überstundenabbau anordnen kann, was beim Urlaub nicht so einfach ist.

https://www.arbeitsrechte.de/ueberstundenabbau/

Wir haben z.B. eine Betriebsvereinbarung, die jedem MA das Recht gibt, mind. 10 Tage/Jahr Freizeitausgleich vom Zeitkonto zu nehmen (wenn es betriebsbedingt möglich ist).

Hallo highschool,

der Umgang mit Überstunden ist normalerweise im Arbeitsvertrag zu regeln, da es dazu keine gesetzliche Regelung gibt. Die gesetzliche Regelung sagt nur aus, dass Überstunden innerhalb von sechs Monaten geregelt sein müssen. Gibt es dazu keine Möglichkeit, weil der Freizeitausgleich nicht gewährt wird, kannst Du die Überstunden verweigern. Wann Du den Freizeitausgleich nehmen kannst, liegt komplett beim Arbeitgeber. Sollte es also nicht im Arbeitsvertrag geregelt sein, wird es jedes Mal eine Einzelfallentscheidung über den Ausgleich geben. Was natürlich mehr als unbefriedigend ist, da man dann nicht ordentlich planen kann.

Vielleicht regst du an, dass man eine einheitliche Regelung für den ganzen Betrieb schafft. Ich kenen Unternehmen, die haben es so geregelt, dass man mit Überstunden pro Quartal einen "Gleittag" erarbeiten kann. Andere geben nur den Freizeitausgleich mit maximal 2 Stunden pro Tag frei. Alles möglich, sollte aber transparent geregelt sein.

Viele Grüße

DatSchoof

Naja. Theoretisch kann man den Abbau von Überstunden verwehren und sie auszahlen. Ein AG muss Überstunden nicht in Freizeit geben. Natürlich ist das meistens (oder zumindest von mir) nicht gewünscht, weil ich ja dann auch Steuern und Sozialabgaben drauf zahl und wenn es blöd läuft in eine höhere Steuerklasse rutsche und am Ende Netto weniger raushaben kann als ohne die Auszahlung der Überstunden, oder nur geringfügig mehr. Aber im Endeffekt, wenn sie mir das nicht in Gleitzeit geben wollen, dürfen sie das bestimmen.
Der Jahresurlaub wiederum steht dir gesetzlich zu, und wenn an dem Tag nichts dagegen spricht gewährt sie dir diesen natürlich.

Bei der Auszahlung von Überstunden kann man nicht weniger Netto haben als ohne diese Auszahlung. Das ist abrechnungstechnisch nicht möglich.

Im Übrigen erhöht sich durch das höhere SV-Brutto die spätere Rente.

Einzig bleibt eine philosophische Frage, nämlich die, ob einem Geld oder Freizeit lieber ist.