Darf ein Arbeitgeber mir Minusstunden anrechnen, wenn er z.Z. keine Arbeit für mich hat?

6 Antworten

Wenn der AG seine MA wegen Arbeitsmangel heim schickt obwohl diese arbeiten wollten und ihre Arbeitskraft angeboten haben, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Der AN muss dann so bezahlt werden, als hätte er gearbeitet. Minusstunden dürfen dadurch nicht entstehen und die Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Von Urlaubsabzug mal ganz zu schweigen. Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN.

Wenn dann betriebsbedingt gekündigt werden sollte, können und dürfen diese Stunden nicht vom Gehalt abgezogen werden.

Habt Ihr vielleicht ein Überstundenkonto und eine Betriebsvereinbarung, dass in diesen Fällen Stunden verrechnet werden?

Danke füe die schnelle Antwort. Nein wir haben zwar eine Zeiterfassungaber kein Überstundenkonto und eine Betriebsvereinbarung gibt es auch nicht. Was kann man in diesem Fall machen ? Danke !!

@Mariam71

Wenn der Chef nicht bezahlt, ihn auf den § 615 BGB hinweisen. Wenn er nicht zahlt, kann man den ausstehenden Lohn beim Arbeitsgericht einklagen. Das geht kostenlos bei der Rechtsantragstelle. Bei einer evtl. betriebsbedingten Kündigung kann man diese auch mit einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen und evtl. ausstehende Gelder einklagen. Kündigungsschutzklage muss aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt derselben eingereicht werden.

Kündigungsschutz besteht, wenn man mindestens 6 Monate gearbeitet hat und der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Vollzeitkräfte hat (Teilzeit- und Minijober werden entsprechend addiert)

@Hexle2

Wir hatten schon mal das gleiche und da habe ich die Miusstunden nachgearbeitet. Im Moment habe ich durch die aktuelle Lagejetzt wieder über 30 Minusstunden und am Montag sollen wir sagen, wie wir es jetzt machen wollen. Minus, Urlaub bezahlt oder unbezahlt. Kann ich mich auf den § 615 BGB beziehen bzw habe ich auch bammel das sie mir jetzt dann erst recht kündigen. Alles nur noch besch.......

@Mariam71
Alles nur noch besch......

Das kann ich verstehen. Leider ist es oft so, dass man im Recht ist, dieses aber nicht bekommt oder, falls man es durchsetzt, dafür büßen muss. Ich habe Dir die rechtliche Lage erklärt, was Du damit anfängst, kannst nur Du entscheiden. Viel Glück

Absolut korrekte und hilfreiche Antwort, DH!

Ist es auch so bei Wachmänner ? Ich arbeite als Wachmann und habe diesen Monat nur 140 Stunden und mir wurde als ich diesen Job annahm 210 versprochen bin jetzt im ersten Monat bei der Firma und habe überhaupt keine Überstunden hab ich also auch das Recht die fehlenden Stunden diesen Monat ausbezahlt zu werden und dafür in ändern Monate diese nachzuholen laut dem BGB 615 ? 

Danke im Voraus 

Nein er darf Minusstunden nur anrechnen wenn sie durch dein Verschulden entstehen.

Auch kann er nicht verlangen dass ihr Urlaub, bezahlt oder unbezahlt, nehmt dafür.

Das Unternehmerische Risiko trägt dein Chef, nicht du !

Du hast für die Zeit in der du keine Arbeit hast bezahlt zu werdne

Frag mal deinen Vermieter, ob du in der Zeit, wo du im Urlaub bist keine Miete zahlen musst.

Das, was dein Chef da macht, gibts schon seit über 150 Jahren nicht mehr.

Wenn DU als Arbeitnehmer das unternehmerische Risiko tragen sollst, kannste dich doch gleich selbststämdig machen.

Was kann dewr Malocher dafür, wenn der Chef keine Aufträge ranschafft.

So einer wär n Patient für mich. Dem würde ich Beine machen.

Betriebsrisiko trägt Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer. So lange der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet steht ihm volles Gehalt zu.

nein, das darf er nicht als aleiniges Konto, aber er darf es verrechnen, wenn ihr auch ein Überstundenkonto habt. also alles auf 1 Konto und mal Überstunden und dann Minusstunden miteinander verrechnen, das darf er