Trotz Volkzeitvertrag nicht genug stunden?

2 Antworten

Selbstverständlich hast Du Anspruch.

Ob die Arbeitszeit in Deinem Vertrag wöchentlich oder monatlich geregelt ist, spielt keine Rolle. Die monatliche Arbeitszeit variiert zwischen 160 - 173 Stunden weil nicht jeder Monat gleich viel Arbeitstage hat.

Wenn Du nun für diesen Monat mit zu wenig Stunden eingeplant bist, solltest Du zu Deinem Vorgesetzten gehen und ihn darauf hinweisen.

 Der AG befindet sich, sollte man Dich nicht länger arbeiten lassen, nach § 615 BGB in Annahmeverzug und  muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es dürfen keine Minusstunden entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Es ist das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines, wenn es nicht genug Arbeit gibt.

Dankeschön ich hätte meinen Vorgesetzten, schon vor ca 1 1/2 Woche darauf angesprochen das ich nur so wenig Stunden habe, er meinte er kümmert sich darum das ich auf jeden Fall auf meine 173 Stunden komme.' der ist jetzt im Urlaub bis mai und ich kann ihn nicht erreichen 😣

@Tinka007

Das ist jetzt aber nicht mehr Dein Problem sondern das des AG. Egal ob Du nun Deine vertragliche Stundenzahl bekommst oder nicht, Du musst dafür bezahlt werden (§ 615 BGB, Annahmeverzug).

Ich vermute mal Du wirst, solltest Du auf Deine Ansprüche bestehen, in Zukunft die vereinbarten Stunden eingeteilt.

Wenn in deinem Vertrag keine festen Stunden stehen und du auch kein Arbeitszeitkonto hast, hast du da leider Pech gehabt

Wieso "Pech gehabt"?

 Die Stundenzahl die monatlich geleistet werden muss, steht doch drin. Hier hat der AN das Recht auf die Bezahlung der vereinbarten Stunden und nicht auf nur 128 Stunden.

Es steht ja leider keine Stunden Zahl drib weder pro Woche noch pro Monat es steht dort wirklich nur "Vollzeit" und das war es.