Hat Züchter Rücknahmerecht?

2 Antworten

Ich gebe hier zwar keine Rechtsberatung, aber eine Rückabwicklung, und um so etwas handelt es sich hier anscheinend, kann nur über Erstatten des Kaufpreises funktionieren. Das scheint bei euch aber nicht vorgesehen. Deshalb, so denke ich, ist dieser Vertrag nichtig. Aber das wird sicher nicht ohne anwaltlichen Beistand ausgehen. Also geht zu einem Fachanwalt für Vertragsrecht und legt ihm den Kaufvertrag zur Prüfung vor. Alles weitere wird euch dann der Anwalt sagen.