Wer ist im Recht? (Hund)?
Hallo, ich brauche dringend eine Antwort.
kurz zusammen gefasst, es geht um einen Hund!
ich habe vor ca. 1 Woche einen Welpen gekauft ( 100€Anzahlung bei Abholung)
mit einem Kaufvertrag! Die Dame sollte noch 700€ von mir bekommen. Sie hat mir gesagt das der Hund gesund ist, das sie beim Tierarzt war und alles in Ordnung war.
Nun habe ich bei unserem Tierarzt erfahren das er einen Nabelbruch hat, und das schon länger. Habe die Verkäuferin natürlich sofort kontaktiert aber sie sagt das ihr nichts bekannt war.
wir haben uns daher auf einen restbetrag von 400€ geeinigt, da er bald operiert werden muss und die OP kosten um die 300€ betragen.
jetzt hat sich rausgestellt das sie nie mit ihm bei einem Tierarzt gewesen ist. Also hat sie gelogen. Mein Tierarzt hat gestern rausgefunden durch den Chip, das der Hund ein sogenannter Kofferraum ist. Er wurde aus Kroatien nach Deutschland gebracht. Das wurde mir ebenfalls nicht gesagt!
es existieren keine Papiere darüber, somit ist das illegal.
als ich sie heute darauf angesprochen habe, wurde sie sehr frech und beleidigend, als ich ihr sagte das ich ihr nichts mehr zahle. Sie sagt es sei nicht illegal, möchte von unserem Vertrag zurück treten und den Hund wieder haben oder die 400€ haben.
meine Frage ist jetzt, wer ist im recht? Kann sie wirklich den Hund zurück verlangen? Muss ich ihr die vereinbarten 400€ Euro zahlen?
oder bin ich im Recht und ihr steht nichts zu? Ich möchte den Hund auf keinen Fall zurück zu ihr geben! Das ist keine Option
mich hoffe ihr konntet das geschrieben alles verstehen und mir weiter helfen.
bitte um schnelle Antworten
Danke im Voraus
14 Antworten
Sie ist im recht.
Dir wurden Dinge verschwiegen, somit hast du recht aus Nachbesserung oder Rücktritt.
Nachbesserung ist unmöglich, also bleibt nur der Rücktritt. Willst du das nicht, kannst du den Preis nicht eigenmächtig mindern.
Das würde ein Anwalt so nie sagen. Betrug ist eine ordentliche Straftat, die kann man nicht unterstellen, die müsste man nachweisen.
Eine arglistige Täuschung steht im Raum und dafür hast du den Preis schon von 800€ auf 500€ gedrückt.
Eine Minderung kommt vielleicht noch über 100€ in Betracht, niemals über weiter 500€.
Außerdem hat sie einen Vertrag, den sie einklagen kann. Das ist schon mal einiges mehr als du hast ….
Wozu fragt man hier noch wenn man ein Anwalt hat ?!!
Die Aussage mit dem Anwalt war recht offensichtlich unwahr ...
Weil ich vor 2 Tagen mit mein Anwalt gesprochen habe und da wusste ich noch nicht das der Hund aus Kroatien kommt.
kann meinen Anwalt erst am Montag wieder erreichen
Damit outest du dich leider nur, dass du gar keinen Anwalt hast, bzw. diesen gar nicht gefragt hast, denn so eine Falschauskunft würde dir KEIN Anwalt dieser Welt geben!!
Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen! Ich hab hier doch keinen Grund zu lügen, ich möchte hier rausfinden was ich für eine Möglichkeit habe, da sind lügen fehl am Platz.
mein Anwalt sagt bei Vertragsbruch kann ich den Preis mindern. Da hat die Verkäuferin garnichts zu melden
Das stimmt so halt nicht. Aus Vertragsbruch folgt einiges, aber ganz sicher nicht das Recht der anderen Seite einen neuen Preis festzulegen.
Und das müsste ein Anwalt wissen. Wenn er das nicht tut, so ist er entweder kein Anwalt oder ein sehr schlechter .
Ok danke, ich werde Montag mal einen anderen Anwalt anrufen
Dann sollte dein Anwalt besser seine Zulassung zurückgeben. ERstens gibt es doch überhaupt keinen schriftlichen Vertrag, mit dem du etwas beweisen könntest und zweitens sieht das dt. Kaufvertragsrecht so etwas überhaupt nicht vor!!
Der KÄUFER kann den Kaufpreis einseitig überhaupt und NIEMALS mindern - höchstens in Absprache mit dem Verkäufer - wenn dieser die Ware nicht zurücknehmen will, die Mängel nicht beseitigen kann und deshalb mit einer Preisminderung einverstanden ist.
Wenn dein Anwalt dir solch falschen Aussagen gibt, dann warst du nicht bei einem Anwalt, denn KEIN Anwalt kennt diese Gesetze nicht und würde einen Kunden derart falsch informieren.
Paragraph 441 BGB sieht dies schon vor. Insofern geht deine Kritik zu weit.
Allerdings haben wir hier eine Minderung auf 1/8 des Kaufpreises für den Hund und diese Minderung ist niemals angemessen.
In § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB heißt es „statt zurückzutreten....“. Also müssen auch hier die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Rücktritts vor Ausspruch der Minderung vorliegen.
Und um mindern zu können, muss der Käufer regelmäßig eine Frist setzen (§ 323 Abs. 1 BGB). Ausnahmesweise kann diese Fristsetzung nicht wegen § 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich sein.
Also: Bevor der Käufer den Kaufpreis mindern kann, muss er zunächst fristgemäß eine Nacherfüllung, Nachbesserung oder Neulieferung verlangen.
Gleichzeitig stellt sich hier ja überhaupt die Frage - und die hätte auch ein Anwalt ins Kalkül gezogen - welcher "Wertverlust" diese angeblich nicht stattgefundene tierärztliche Untersuchung" denn überhaupt darstellt?
Denn nur, wenn es um einen Wertverlust geht, kann überhaupt über eine Minderung des Kaufpreises nachgedacht werden.
Über eine Kaufpreisminderung bzgl. des Nabelbruchs hat man sich ja schon geeinigt!
Nur ein nicht erfolgter TA-Besuch stellt ja keinerlei Wertminderung der Ware dar.
Wir haben eine arglistige Täuschung über den Gesundheitszustand und die Arztbesuch.
Da diese Aussagen der Vergangenheit nicht zu ändern sind tritt Unmöglichkeit bzgl. Der Nachbesserung ein. Da der Hund einmalig ist tritt Unmöglichkeit bzgl. Der Ersatzleistung ein.
Somit bist du auch ohne Fristsetzung bei einem Rücktrittsrecht und somit bei der Minderung.
Nur die Höhe ist nicht angemessen.
Es ist aber durch diese Täuschung zu keinerlei Schaden gekommen - also auch keinen Wertverlust. Der kann ja nur bei einem in einer Summe fassbaren Schaden bestehen - ist hier aber doch nicht der Fall.
Der Schaden liegt im Vertragsschluss. Hätte die Käuferin alle Infos gehabt hätte sie nicht oder nicht zu dem Preis gekauft.
das ist eine Vermutung - man könnte dem entgegenhalten, dass jeder heutzutage weiß, was auf ihn zukommt, wenn er einen Vermehrerhund kauft ....
Und wie gesagt: die Kosten für den Nabelbruch haben ja schon zu einer Preisminderung geführt - ein weiterer bezifferbarer Schaden ist hier nicht zu erkennen.
Und wenn natürlich auch mündliche Kaufverträge gültig sind, so ist es doch überaus schwierig, die gemachten Absprachen zu beweisen. Das dürfte hier in diesem Fall ein Ding der Unmöglichkeit sein ....
Ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz. Du hast einen 4 Monate alten Hund gekauft der gechipt ist. Hat er denn auch einen Impfpass?
Wenn er den hat kann er ganz normal über die Grenze gekommen sein. Da muß man nicht gleich "illegal" unterstellen.
Der Hund hat einen Nabelbruch - ok - das kommt vor. Die Dame hat Dir angeboten, den Preis um die OP-Kosten zu mindern - das ist anständig.
Du willst jetzt aber gar nicht zahlen nur weil der Hund aus Kroatien kommt ? War denn etwas anderes vereinbart ? Hat sie gesagt der Hund wurde in Deutschland gezüchtet ?
Nicht falsch verstehen - ich finde das auch nicht gut was da läuft. Aber man muß vorsichtig sein mit Unterstellungen.
Das Problem ist, das sie keine Papiere hat, und ohne Papiere darf man den nicht aus dem Ausland mitbringen. Somit ist das illegal, und sie ist verpflichtet gewesen mir das zu sagen.
und das sie mit dem Preis runter geht, war nicht ihre Idee. Sondern meine, sie hat Stunden lang diskutiert und Angst bekommen als ich erwähnte das ich zum Anwalt gehe.
Das ist totaler Unfug!!
WAS verstehst du unter "Papieren"? Eine Ahnentafel? Die braucht kein Hund und Hunde aus dem Ausland haben die ohnehin, wenn die aus unseriösen Quellen stammen (das ist hier in D nicht anders).
Das einzige Papier, das Hunde aus dem Ausland brauchen, ist ein Imfpausweis, ein EU-Pass. Und DEN hat dein Hund doch - hast du selbst geschrieben.
Du verstrickst dich hier selbst in solchen Märchen, die alle gar nicht stimmig sind, dass man leider keiner deiner Aussagen mehr trauen kann - da stimmt es hinten und vorne nicht!
Einen EU Pass hat er doch garnicht
und man braucht doch irgendwelche Papiere, wo drauf steht das er aus Kroatien kommt.. oder nicht?!
Nein - nicht zwangsläufig. Der Hund braucht einen gültigen Impfpass (EU-Heimtierausweis). Wenn er den hat ist doch alles in Ordnung ? Kroatien gehört doch auch zur EU ?
Natürlich hat es den EU-Passe - denn genau das ist der Impfausweis. Den hast du doch selbst gesehen, hast du unten in einem Kommentar geschrieben. MEHR Papiere braucht ein Hund aus dem Ausland nicht - und noch den Mikrochip - aber den hat er ja auch und wenn er bereits mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurde und dann 3 weitere Wochen gewartet wurde, bis er nach D gebracht wurde, dann ist alles bestens in Ordnung ....
ok das wusste ich nicht.
habe gerade nochmal geschaut auf den Bildern vom Impfpass
er wurde mit 15 Wochen geimpft und danach nach Deutschland gebracht denn der Stempel von der Impfung ist kroatisch
der Hund ist jetzt Etwas älter als 16 Wochen und wir haben ihn seit genau einer Woche
habe irgendwie die Befürchtung das der gefälscht ist.. weil das zeitlich alles sehr nah bei einander liegt
aber ist es nicht illegal den Welpen dann hier in Deutschland weiter zu verkaufen? Ich meine schon..
ihn hier zu verkaufen, hat nicht mit illegal zu tun - es geht immer nur um die Einfuhr .... aber wie geschrieben: wer einen Hund bei einem Vermehrer kauft, diesen noch nicht mal bezahlen kann, sich keinen ordnungsgemäßen schriftlichen Kaufvertrag geben lässt - der weiß doch, auf was er sich einlässt.
Diese Problematik geht ja nicht erst seit gestern durch die Medien .... das ist alles bekannt und bekannt und bekannt .... warum also wunderst du dich?
das ich nicht bezahlen kann hab ich nie gesagt!!! Ich will einfach nichts mehr zahlen, weil ich nur belogen wurde.
Auf uns kommt bald eine OP zu und uns wurde soviel verheimlicht.. da möchte ich dieser Person einfach kein Geld hinterher werfen. Den Hund möchte ich ihr aber auch nicht zurück geben, denn er kann dafür am wenigsten. Er hat sich hier gerade richtig eingelebt und die Frau würde ihn eh wieder weiter verkaufen.
Ja im Nachhinein sehe ich meinen Fehler ein, aber ändern kann ich es jetzt trotzdem nicht mehr, also wozu diese Vorwürfe?!
ich lösche diese Frage hier jetzt, anstatt Hilfe zu bekommen, wird man beschuldigt und schlecht geredet.
Du mußt jetzt nicht gleich beleidigt reagieren nur weil berechtigte Rückfragen kommen. Zusammengefaßt sieht es so doch so aus - der Welpe stammt aus Kroatien - er hat einen Mikrochip und einen gültigen Impfpass - ist also legal nach Deutschland eingeführt worden und hier weiter verkauft worden.
Du hast den Welpen gekauft ohne zu hinterfragen wo er herkommt. Das heißt Du hast die Mutter nicht gesehen und es sollte Dir aufgefallen sein, daß der "Züchter" kein Züchter sondern nur ein Verkäufer ist.
Der Hund hat einen Nabelbruch - das ist jetzt nichts ungewöhnliches und das kann man beheben. Der Verkäufer hat sich darauf eingelassen, den Kaufpreis zu reduzieren.
Also was willst Du jetzt genau hören ? Das ist sicher kein ganz "seriöser" Handel gewesen aber Du hast auch Deinen Anteil daran.
Also laß es gut sein. Wenn der Hund ansonsten gesund und ok ist - wo ist das Problem ?
Du hast aber doch einen Hund "auf Raten" gekauft - das ist sowas von unseriös!!
WOZU eine "Anzahlung", wenn du den Hund doch erhalten hast?
Entweder hat man das Geld,um einen Hund direkt zu kaufen, oder man hat es nicht. Wenn man es nicht hat, hat man auch später meist kein Geld für notwendige TA-Besuche ....
ansonsten hat William 1307 schon genau das geschrieben, was ich ansonsten hier noch angefügt hätte - doppelt muss es aber nicht sein.
danke, du hast mir Schreiberei erspart!
entwerde du gibst ihr die kohle die vereinbart ist oder ihr gebt den Hund zurück.
Du hast 3 Möglichkeiten
- Du hälst dich an den Vertrag, zahlst den verminderten Kaufpreis und der Hund gehört dir
- Du trittst vom Vertrag zurück, bekommst dein gezahlte Geld zurück, gibst ihr den Hund zurück
- Du riskiest es, zahlst nicht, behältst den Hund und hofft, dass sie nicht Gericht oder Polizei einschaltet 🤷🏻
Wer irgendwo einfach mal bei einem Vermehrer einen Hund kauft, der legt es doch darauf an, betrogen zu werden.
Ihr habt einen Vertrag geschlossen.
Du hast nun mehrere Möglichkeiten
- du zahlst den vereinbarten Preis und behältst den Hund
- sie gibt dir deine Anzahlung zurück und nimmt den Hund wieder mit zu sich
Eine andere legale Möglichkeit gibt es nicht! Du kannst natürlich den Hund behalten und nicht zahlen - dann kann passieren, dass die Polizei bei dir auftaucht oder andere unangenehme Folgen geschehen.
Dass sie bei der Beschreibung über die Beschaffenheit der Ware (und nichts anderes ist ein Hund im Kaufvertragsrecht) gelogen hat, rechtfertigt nicht, dass du die Ware behältst und nicht bezahlst!!
Bedenke: Wird die Polizei eingeschaltet und stellt sich heraus, dass der Welpe zu früh über die Grenze gekommen ist (frühestens hätte er dies mit 15 Wochen gedurft), dann MUSS der Hund einkassiert und sichergestellt werden. Dann bekommt weder die Verkäufer noch du diesen Hund wieder ....
Mein Anwalt sagte da sie Betrug begangen hat, kann ich den Preis mindern.