Wem gehört die Küche rechtlich gesehen?
Hi zusammen! Frohes neues Jahr erstmal... :)
Hab da mal ne Frage.... mein (ex-)freund und ich haben uns getrennt. wir haben zusammen gewohnt. Jetzt hab ich mir ne neue Wohnung genommen. Wir haben Anfang 2009 eine Küche gekauft gehabt. Ich hab den Kaufvertrag unterschrieben, aber er sie bezahlt, wird aber im Kaufvertrag nicht erwähnt. Gehört die Küche jetzt rechtlich gesehen ihm oder mir?
Danke schon mal für die Antworten
MfG Cirate
7 Antworten
Wenn ihr Gütertrennung vereinbart habt dann gehört jedem die Hälfte. Ansonsten dem der unterschrieben hat.
Wenn´s dann mal Garantieprobleme geben sollte, müsste der Bezahlungsbeleg vorgezeigt werden.
Für nichtbezahlte Ware, gibt es keine Garantie.
dir , es sei denn er kann per beleg nachweisen, daß er Sie gezahlt hat (Möbelhausbeleg / Überweisung)
Nun die Frage , bei eheähnlichen lebensgemeinschaften gilt das 50 50 Prinzip nicht , also Ih werdet euch einigen müssen
rechtlich gesehen gehört sie den, der den Vertrag unterschrieben hat.
Die Küche gehört rechtlich gesehen Dir, denn dein Ex kam nicht im Vertrag vor. Sollte er Klagen, hätte er auch keine Chnace, da er das nicht beweisen könnte.
Schwachsinn
Laut Gesetz: wer unterschrieben hat. Aber das solltet ihr doch wohl regeln können, oder?