Einbauküche Kaufvertrag unterschrieben, brauche dringend Hilfe?
MOIN MOIN Leute!
Ich habe eine Einbauküche planen lassen, den Kaufvertrag unterschrieben und 1 Tag später wolte ich zurück treffen.
-
Ich kann nicht zurück tretten vom Kaufvertrag, sonst muss ich 1500 Euro zahlen, steht auch im BGB. (Gibts Grau Zonen oder Möglichkeiten damit ich es doch nicht kaufen muss?!)
-
Ist es noch möglich, die Küche noch umzuplanen?
-
Electro Gerät habe ich im Internet günstiger und bessere gefunden. Gibts die Möglichkeit, das ich die aus der Küchenplanung rausnehmen kann?
-
Den Waschbecken hat er mir für 678,99 € Euro berechnet, kann ich dem noch abwählen?
Ihr fragt euch warum und wieso... wir sind eine recht Junge naive Familie. Die zu fast alles ja und Armen sagen. Über Fehler später nachdenken. Der Verkäufer hat seine grosse Chance gesehen und SOFORT ohne mit der Wimper zu zucken zugeschlagen!
KAUFVERTRAG WURDE AM FREITAG Unterschreiben ( vor 3 Tage)
BITTE UM DRINGENDE HILFE..
2 Antworten
Was steht im BGB ??
Bevor wir anfangen die Fakten zu sortieren, sollte eins von Anfang an klar sein: Du hast einen Vertrag geschlossen, an den du gebunden und zur Erfüllung verpflichtet bist.
Eine Küchenplanung macht man auch nicht mal ebenso im Vorbeigehen. Nicht selten vergehen Stunden. Ich habe früher selbst Küchen geplant und verkauft. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Kunde die Küche so genommen hätte, wie sie im Möbelhaus aufgebaut wurde.
Und schließlich geht es beim Küchenkauf durchaus um Preise im 5-stelligen Bereich. Da lässt man sich Zeit.
Um eine Küche planen zu können, ist ein Aufmaß erforderlich. Schließlich muss alles am Ende auch passen.
War der Küchen-Verkäufer bei dir zuhause oder hast du die Maße mit ins Möbelhaus ,mitgenommen?
Die Idee zum Küchenkauf kam ebenfalls von dir - nicht vom Verkäufer.
Und auch den Preis für das Spülbecken hast du vor der Unterschrift erfahren - oder?
Preisvergleiche macht man vorher und nicht nachdem du die Geräte gekauft hast.
Jetzt dem Verkäufer den Schwarzen Peter zuzuschieben, ist nicht fair. Und ihr seit auch keine naive Familie, sondern wahrscheinlich eine, die generell über ihre Verhältnisse lebt.
Weißt du noch wie oft der Verkäufer das Angebot an deine Wünsche anpassen musste? Schließt du solche Verträge alleine ab oder war dein Mann ebenfalls anwesend?
Lange Rede - kurzer Sinn. Vielleicht hast du tatsächliche eine Chance.
Hast du die Küche über die Hausbank des Verkäufers finanziert?
Die einzige Möglichkeit aus der Sache zu kommenbesteht, wenn die Küche finanziert hast, bei der Hausbank des Möbelhauses. In diesem Fall ist der Darlehensvertrag untrennbar mit dem Kaufvertrag verbunden und kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Soweit verstanden? In diesem Fall musst du den Darlehensvertrag widerrufen!!
Am besten investierst du 50,- EUR und lässt das von einem Anwalt erledigen.
Handelt es sich bei den 1.500,- EUR um die Provision des Verkäufers?
Solltest du die Kücher nicht über den Anbieter finanziert haben, musst du dich noch mal melden - ok?
Der Vertrag ist gültig. Du kannst höchstens versuchen, noch einige Änderungswünsche einzubringen. Bitte den Händler noch einmal vorbei zu schauen, um innerhalb des Vertrages etwas abzuändern, da Euch bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen sei, den Ihr noch verändert haben möchtet.