Wem gehört der Hund rechtlich?

7 Antworten

Der Besitzanspruch lässt sich nur durch ein Gerichtsurteil feststellen. Ich würde meinen, zu 80% dir und zu 20% deiner Ex.

Der Impfpass zählt gar nichts; Du bezahlst die Steuern und der Hund ist auf Dich angemeldet, also ist es rechtlich Dein Hund. Vielleicht könnt ihr Euch ja auf ein "Besuchsrecht" einigen. Ich würde zum Wohl des Tieres auch empfehlen, dass der Hund bei der Person bleibt, die mehr Zeit hat.

Rechtlich würde mich nicht interessieren. Ich habe zwei Hunde. Doch würde ich in einem solchen Fall für die Hunde entscheiden. Also wo ist die stärkere Bindung vom Hund. Wer kann ihn beruhigen wenn die Spritze kommt, auf wen hört er besser? Wer ist für den Hund das Leittier? Aber auch: Wer kann besser dafür sorgen dass er nicht lange allein ist? Hunde sind Rudeltiere, leider vergessen das schon viele. Und überhaupt die Frage der artgerechten Haltung?

Was für eine Rasse ist das? Gehört sie zu den Begleit-, Jagd- oder Schutzhunden? Gibt natürlich noch einige andere Einsortierungsmöglichkeiten. Ich käme z.B. nie auf die Idee meinen großen Dalmatiner, gehört zu den Begleithunden wie einen Schutzhund zu führen. Auch meinen Mäuse- und Rattenjäger nicht, auch wenn ich dem Yorkshire die Mäusejagd gründlich aberziehen konnte.

Trefft eine aus Verantwortung gefällte Entscheidung und verzichtet auf die Emotionen. Gerade bei einer Trennung schlagen die doch sowieso hoch und Lebewesen sind als Macht- oder Rachewerkzeuge zu wertvoll.

Rechtlich gehört er dir, weil er ja auch auf dich eingetragen ist und du ihn bezahlt hast.

Laut den Papieren ist es wohl "Dein" Hund. Wenn es Euch um das Wohl des Hundes geht, wäre es natürlich schön, wenn ihr überlegen würdet, bei wem von Euch der Hund es besser hätte (wer mehr Zeit hat oder eventuell auch die Möglichkeit ihn mit zur Arbeit zu nehmen, etc.)