Unterschrift unter Angebot gleich Kaufvertrag?
'Wir haben uns eine neue Küche ausgesucht und in einem Möbelhaus planen lassen. Zum Abschluss haben wir ein Angebot unterschrieben und mündlich gesagt, dass wir die Küche kaufen. Der Kaufvertrag wurde uns zur Unterschrift zugeschickt. Wir haben diesen aber nicht unterschrieben zum Möbelhaus geschickt, weil uns in der Preisberechnung der Küche noch ein paar Unstimmigkeiten aufgefallen sind und wir uns weitere Angebote eingeholt haben. Nun haben wir dem ersten Möbelhaus mitgeteilt, dass wir die Küche doch nicht möchten. Diese behaupten aber nun, die Küche wäre bestellt, wir könnten das nicht rückgängig machen. Aber wie gesagt, der Kaufvertrag liegt noch immer nicht unterschrieben bei uns und die haben nur die Unterschrift unter dem Angebot. Das Angebot hat auch nichts "Kleingedrucktes" auf der Rückseite also keine Hinweise, dass wir damit einen Kauf abgeschlossen haben. Wer kann uns eine Antwort geben?? Danke!!
4 Antworten
auf dem Formular steht "Angebot Einbauküche" . Vermutlich behandeln die das Formular als Bestellung. Aber warum bestellen die die Küche bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben? Das ist doch jetzt nicht unser Problem oder?
lestmal das ganze kleingedruckte und wehrt euch dann gegen die bestellung, bzw. bezahlung. das klingt schon irgendwie nach abzocke! eine verbraucherberatung kann da sicher auch helfen.
Das "Angebot" war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein verbindliches Kaufangebot eurerseits, das der Moebelhaendler nun angenommen hat. Aber selbst, wenn es das nicht gewesen sein sollte (aeusserst unwahrscheinlich!), habt ihr ja auch schon ein muendliches Kaufangebot abgegeben ("...und mündlich gesagt, dass wir die Küche kaufen").
Da kommt ihr ohne Zahlung einer Entschaedigung (vermutlich 20 bis 25% des Kaufpreises) nicht raus.
ein angebot muß man nicht unterschreiben, warum auch? seid ihr sicher, daß ihr nicht eine bestellung unterschrieben habt? habt ihr kein duplikat?
Seit wann unterschreibt man ein Angebot...