Mietrecht Kläranlage Kostenumlage

6 Antworten

Es ist überhaupt nicht rechtens das Ihr als Mieter Reparaturkosten, bis auf evtl. Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung, tragen müßt.

Betriebskostenverordnung

§ 1 Betriebskosten

(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

  1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),

2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

 Als Mieter braucht ihr keine Kosten tragen, auch nicht anteilig. Es handelt sich um Investitionen die der Vermieter als Eigentümer selbst zu tragen hat. Das sind auch keine Betriebskosten die er umlegen darf. Die 120 Euro für die Reparatur fordere zurück >>>>Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Wenn das vertraglich so vereinbart wurde, wird es schwierig. Ansonsten ist für Reparaturen (und das scheint ja keine Kleinreparatur) nur der Vermieter zuständig (wenn du nichts kaputt gemacht hast). Mieter zahlen Betriebskosten, keine Defekte. Deshalb wohne ich so gerne zur Miete: Ich muss mich um nichts kümmern, nur darum, dass die Miete pünktlich überwiesen wird. Und selbst das erledigt der Dauerauftrag.

FataMorgana2010  26.09.2014, 21:45

Selbst wenn es vertraglich so vereinbart ist - so eine Klausel dürfte hinfällig sein. Der Vermieter kann dem Mieter nur Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung aufbürden, nicht die Reparatur einer Kläranlage! Nur die regelmäßige Wartung kann er als Teil der Nebenkosten umlegen.

Wenn ihr zu Miete wohnt, dann müsst ihr normalerweise nichts zahlen - ausser im Mietvertrag ist das anders geregelt. Eventuell im Abschnitt Nebenkosten ? Wenn da nichts beschrieben ist, würde ich mal vorsichtig beim Mieterbund oder sonstigen Instutionen nachfragen.

albatros  27.09.2014, 01:20

Eine mietvertraglich vereinbarte Kostentragung wäre wegen ungerechtfertigter Benachteiligung der Mieter unwirksam.

Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters, nicht Eure. Höchstens bei Einrichtungsgegenständen direkt in der Wohnung darf er Euch einen Anteil aufbürden, das muss dann aber ganz genau im Mietvertrag stehen. Und natürlich zahlt Ihr, wenn Ihr etwas kaputt macht.

Die Reparatur einer Kläranlage gehört definitiv nicht dazu. Seht zu, dass Ihr zum Mieterverein kommt, das geht so gar nicht.

Hier kannst du dir das durchlesen: http://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/