Welches Grundrecht wird berührt, sofern jemand der Führerschein entzogen wird?

15 Antworten

Das ist keine Grundrechtsverletzung.

das ist die Folge eines Vergehens.

Das Kärtchen mag dein Eigentum sein, aber die Erlaubnis mit einem Bestimmten Fahrzeug am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen ist kein Eigentum.

Deshalb darfst du auch bei einer Führerscheinsperre nicht fahren, obwohl du das Kärtchen durch einen verzögerten oder verfrühten Zustellweg bereits noch bzw schon in Händen hälst.

Ich würde eher sagen, es ist Art. 2 Abs. 1 GG.

Beschränkt wird es durch die verfassungsmäßige Ordnung. Und dazu gehören alle rechtmäßigen Normen, angefangen bei den Bundesgesetzen über die Landesverfassungen bis hinunter zu den Satzungen der Städte und Landkreise.

Es wird nicht der Führerschein entzogen, sondern das Recht ein Kraftfahrzeug zu führen. Um diese Strafe zu kontrollieren wird die Fahrerlaubnist einbehalten. Erkennst Du den feinen Unterschied?

da wird niemals ein Grundrecht verletzt wie kommst auf das schmale Brett?

du zahlst den FS, der wird dir vom Amt übergeben - der kann den jederzeit auch wieder entziehen.

Du bist nur ein "Nutzer" kein Eigentümer - siehe es von der Warte aus