Grüne Waffenbesitzkarte (Sportschütze)und Verkehrsdelikte?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zu meinen Antrag der Grünen Waffenbesitzkarte (Sportschütze). Ich habe diese jetzt vor 4 Wochen beantragt. Und jetzt bin ich durch ein Vereins Kumpel verunsichert wurden, er sagt ich werde die WBK nicht bekommen wegen meiner Vergangenheit.
Zu meiner Vergangenheit und Person: Ich bin 26 Jahre alt. Ich wurde mit 16 bei einer Trunkenfahrt (Mofa) mit 1,63 Promille erwischt worauf beim beginn des Autoführerscheines eine MPU folgte. Diese habe ich beim 1. mal bestanden und durfte meinen Autoführerschein machen. Dann wurde mir mit 20 Jahren der Führerschein (nach einer Verkehrskontrolle) entzogen wegen Amphetamin Konsum (1200€ Geldstrafe), darauf hin habe ich Sofort ein 6 Monate langes Drogensceening absolviert, und meine 2. MPU beim 1. mal bestanden. mein Führerschein habe ich dann mit 22 Jahren wiederbekommen. Seit dem bin ich Clean und hab mir nichts zu schulden kommen lassen! Also es waren "nur" die beiden Vorfälle die mir zum Nachteil ausgelegt werden könnten.
meine Meinung ist: ich habe doch meine Zuverlässigkeit durch die 2. MPU bewiesen. also ich mein wenn die Waffenbehörde den Antrag auf die WBK nicht bewilligt aus den oben genannten gründen, kann ich doch meine Zuverlässigkeit durch die bestandene MPU beweisen oder sehe ich das falsch?
meine frage ist nun, hat der Vereinskumpel recht?
MfG
4 Antworten
Ich habe noch zwei Links gefunden, die vielleicht ganz interessant sind:
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/
"Das Führungszeugnis hat mit der vollständigen Registerauskunft
nichts zu tun. Diese geht über den Informationsinhalt der Register weit
hinaus. Die Waffenbehörde fragt bei jeder Beantragung einer
waffenrechtlichen Erlaubnis ab:
Das Bundeszentralregister,
das anwaltschaftliche Verfahrensregister,
die örtliche Polzeibehörde
und - nun neu - den Verfassungsschutz."
Quelle: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=92711
Sie dürften aufgrund der geschilderten Vorkommnisse für die Kreispolizeibehörde als nicht zuverlässig gelten. Damit ist der Waffenbesitz für Sie gestorben! Suchen Sie sich ein Hobby ohen Schußwaffengebrauch. Die Anfordereungen an Sportschützen und Jäger sind in Hinsicht Zuverlässigkeit enorm angestiegen.
An die Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne sind höhere Anforderungen gestellt als für den Besitz einer Fahrerlaubnis. Einfaches Beispiel: Schon für den Transport, nicht das Führen von Waffen, gilt eine 0-PromilleGrenze - da dürften Sie z.B. noch autofahren, die WBK und damit die Waffen wären sofort weg!
mir stellt sich auch noch die Frage ich war unter 21 Jahre... is das nicht so das alles unter 21 Jahren in das Erziehungszeugnis eingetragen wird? und nicht in das Führungszeugnis oder Bundeszentralregister etc?
Ist denn seinerzeit gegen dich ein Strafverfahren eröffnet worden, weil nach meiner Kenntnis eine Alkoholfahrt über 1,6 Promille eine Straftat ist - oder wurde das Verfahren gegen eine Zahlung eingestellt? Ich persönlich glaube nicht, dass es Schwierigkeiten geben könnte, zumal du die MPU bestanden hast.
Hier ein Link:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/
ob ein Strafverfahren eröffnet worden ist weis ich nicht mehr...