MPU erst 8 Jahre nach Delikt von Führerscheinstelle angeordnet

6 Antworten

Ja, am besten einen Anwalt oder im MPU-Forum die Frage stellen.

Die FSS kann jederzeit, wenn sie berechtigte Bedenken hat, eine MPU anordnen.

Der Eintrag bei Alkoholdelikten bleibt 10 Jahre in der Akte, vor kurzem habe ich hier gelesen (aber nicht überprüft) es wären jetzt sogar 15 Jahre.

Wie gesagt, im Forum Sitzen Fachleute, die sich jeden Tag damit beschäftigen und es ist umsonst, oder Anwalt kontaktieren.

ginatilan  26.12.2014, 21:17
es wären jetzt sogar 15 Jahre.

nö, nur bei Entzug sind es 15 Jahre

Wie gesagt, im Forum Sitzen Fachleute, die sich jeden Tag damit beschäftigen

..... und die auch ab und zu hier was schreiben:-)

Hallo,

ich muss dich leider enttäuschen - die Anordnung ist nach wie vor vollkommen legitim.

"Ab dem sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug eine zehnjährige MPU-Verjährungsfrist zu laufen beginnt, wenn es in den ersten fünf Jahren keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gab."

PatchrinT  26.12.2014, 20:05

Führerschein wurde nicht entzogen

joeles 
Fragesteller
 26.12.2014, 20:10

Bitte vor dem Antworten die Frage genau durchlesen. Es gab keinen Führerscheinentzug, insofern ist obiges Zitat nicht zutreffend...

ginatilan  26.12.2014, 21:19
@joeles
insofern ist obiges Zitat nicht zutreffend...

stimmt

DrOktopus  28.12.2014, 08:39
@joeles

Das ist falsch. Es muss nicht zwingend der Führerschein entzogen werden.

DrOktopus  28.12.2014, 08:45
@DrOktopus

Sofern Zweifel an die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Zweifel müssen nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis / des Führerscheins begründet werden.

Ebenso können Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Fahren stehen, erhebliche Zweifel bringen. Andere Beispiele wären ein Fahranfänger bekommt monatlich 5 Tickets - auch hier können erhebliche Zweifel entstehen, wobei die Begründung an sich nicht zum Verlust des Führerscheins oder gar der Fahrerlaubnis führt.

Rechtsanwalt fragen! nach meinem Wissen (Ich bin aber kein Anwalt oder so) ist die Sache verjährt und hätte überdies längst gelöscht werden müssen!

http://www.kanzlei-hd.de/Verkehrsrecht_in_Heidelberg/Verkehrsstrafrecht/MPU_umgehen_vermeiden_verjaehrung_Fuehrerschein_Fahrerlaubnis_ohne_MPU

DAS IM LINK bezieht sich aber nur auf eine MPU nach Führerscheinentzug!!!! Das liegt bei dir nicht vor.

Aber wie gesagt: Da ist ein Fall für eine Rechtsanwalt.

ginatilan  26.12.2014, 21:20
Da ist ein Fall für eine Rechtsanwalt.

nö, kein Anwalt der Welt kann gegen eine MPU-Anordnung was machen, warum kannst du in meiner Antwort nachschauen

MorsKajak  27.12.2014, 14:30
@ginatilan

Nach meiner Ansicht fehlt aber die Grundlage für die MPU, da kein Führerschein entzogen wurde!!!! Und eine Erstberatung kostet nicht allzu viel!

ginatilan  27.12.2014, 14:38
@MorsKajak

um eine MPU anzuordnen bedarf es keinen Entzug der Fahrerlaubnis.

die Grundlage der MPU steht in meiner Antwort

Die MPU wird nie vom Gericht gefordert, sondern immer von der Verwaltungsbehörde / Führerscheinstelle. Das Gericht hat keinen Einfluß darauf, ob eine MPU angefordert wird oder nicht.

Auch wenn kein Führerscheinentzug vorlag, kein Fahrverbot gegeben wurde: Ein entsprechender Eintrag in die "Personalakte" erfolgte auf jeden Fall.

Meines Wissen endet die Verjährung bei solchen Fällen nach 10 Jahren. Wenn jetzt nach acht Jahren ein Führerschein beantragt wird, liegt es durchaus im Ermessen der Verwaltungsbehörde, eine MPU anzufordern.

Insoweit ist alles korrekt verlaufen, um die MPU wird der Antragsteller wohl nicht herum kommen.

PatchrinT  26.12.2014, 20:10

und was für einen sinn hätte es wenn jemand,na sagen wir jetzt krass "gaga" jahrelang durch die Welt fährt? Das wäre ja fast so als wenn ich heute abend betrunken angehalten würde und in 8-10 jahren erst den Lappen abgeben muss.

gri1su  26.12.2014, 20:13
@PatchrinT

Ich kenne die Hintergründe nicht, warum auf Fahrverbot / Führerscheinentzug verzichtet wurde. Da müßte ein Anwalt mal Akteneinsicht beantragen - alles Andere führt nur zu Spekulationen, die nichts bringen.

ginatilan  26.12.2014, 21:19
@gri1su
und was für einen sinn hätte es

einen Trunkenheitsfahrer aus dem Verkehr zu ziehen!

lieber spät als nie!

Crack  26.12.2014, 21:21
@gri1su
Ich kenne die Hintergründe nicht, warum auf Fahrverbot / Führerscheinentzug verzichtet wurde. Da müßte ein Anwalt mal Akteneinsicht beantragen

In welche Akte willst Du denn nach einem rechtskräftigen Urteilsspruch noch Einsicht nehmen?

Jogi1999  30.12.2016, 18:46
@ginatilan

Na ja, eine andere Antwort von ginatilan habe ich nicht erwartet! Ist schon in Ordnung! Welchen Sinn soll eine MPU nach 8 Jahren eigentlich noch haben (von der Pflicht zur Anordnung abgesehen)? Man kann alles übertreiben und bei ginatilan kommt in mir der Verdacht auf, daß es sich um einen Verwaltungshengst (Sesselpf....) handelt!

Entschuldigung,aber dieses Geschehen erscheint mir echt abgefahren. Wenn,dann ist alles verjährt und keiner kann belangt werden. Bestimmt nicht nach so langer Zeit. Das ist echt zum lachen. Ich würde nicht darauf eingehen und einen anwalt einschalten(Rechtschutz?)........

ginatilan  26.12.2014, 21:21

abgefahren oder nicht, egal

ist Gesetz