Welches Datum für Kündigung Arbeitnehmer?

3 Antworten

Du kündigst zu dem Datum, das der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses sein soll.

Wenn Du tatsächlich eine Kündigungsfrist von "4 Wochen" ohne weiteren Zusatz hast  - also nicht von "4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats" -, kannst Du zum 30.07. kündigen, ansonsten (unter der anderen Voraussetzung) zum 31.07.

Die Kündigung muss dann spätestens 4 Wochen/28 Kalendertage vorher dem Arbeitgeber vorliegen, also (bei Kündigung zum 30.07.) am 02.07. bzw. - bei Kündigung zum 31.07. - am 03.07.

Da der 02.07. aber ein Sonntag ist, der 01.07. ein Samstag, muss die Kündigung dann spätestens am Freitag, den 30.06. beim Arbeitgeber sein, wenn der Samstag und der Sonntag keine normalen Arbeitstage im Betrieb sind.

Bei Kündigung zum 31.07. ist der letzte Tag der Abgabe am 03.07. ein Montag, also problemlos.

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen; Zustellung entweder persönlich oder durch Boten (gegen Quittung oder unter Zeugen), durch rechtzeitigen Einwurf zu postüblicher Zeit (also nicht erst um 18 Uhr) in den Firmenbriefkasten (mit Zeugen für den Einwurf und den Inhalt) oder durch rechtzeitige Zustellung als Einwurfeinschreiben (!), mit Zeugen für den Inhalt.

"Fristgerecht zum 30.7."

Du gibst immer das Datum des Austritts an. Allerdings wäre das dann wohl der 31.7. ( letzte eines Monats)

du kündigst zum 31.07. der Juli hat immer noch 31 Tage. Die Kündigung selbst kannst bis Ende des Monats abgeben - am besten Persönlich - oder Einwurfeinschreiben.