Welcher Umsatzsteuersatz gilt denn bei einer Aufwandsentschädigung für ein Kunstwerk?
Hallo,
verkauft man ein Kunstwerk gilt ja normalerweise 7% Umsatzsteuer. Wechsel des Urheberrechts.
Wie sieht es nun aber für eine Aufwandsentschädigung aus, die für die Erstellung eines Kunstwerks ausgezahlt wird? Es wird also nicht das Kunstwerk angekauft, lediglich der Aufwand entschädigt.
Sind das dann 19% Umsatzsteuer auf der Rechnung?
Vorausgesetzt sei umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler/Künstler. Mir ist klar, dass eine Auskunft hier natürlich nicht rechtsverbindlich ist. Werde bei Bedarf noch einen Steuerberater fragen.
Danke :)
1 Antwort
Wechsel des Urheberrechts.
Das Urheberrecht kann nicht wechselt, wie kommst du darauf?
Es wird also nicht das Kunstwerk angekauft, lediglich der Aufwand entschädigt.
Wie muss man sich das vorstellen? Der Künstler malt etwas, jemand bezahlt dafür, erwirbt aber nicht das Kunstwerk?
Ah, jetzt wird es Tag. Das ist, zugegeben, wirklich mal eine Frage aus der Kategorie "Gute Frage".
Das mit den Urheberrechten tut echt nichts zur Sache, denn die ist da eine andere.
Verkauft es aber etwa eine Galerie weiter berechnet diese 19% Umsatzsteuer.
So einfach ist das auch nicht, aber
eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Kunstausstellung
ist meiner Meinung nach eine direkte und vor allem erste Vermarktung einer künstlerischen Sache. Und damit wären hier 7 % zu berechnen.
Richtig formuliert wäre es so:
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Das meinte ich. Tut aber an sich nichts zur Sache/Frage.
Kunst die der Künstler direkt verkauft beläuft sich normal auf 7%. Verkauft es aber etwa eine Galerie weiter berechnet diese 19% Umsatzsteuer.
https://www.schelbert.eu/rundschreiben/beitraege/umsatzsteuer-fuer-kuenstler-bleibts-bei-sieben-prozent.html
Die Frage bezog sich ja jetzt auf eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Kunstausstellung mit vorgegebenem Thema. Die Veranstalter zahlen jedem Künstler einen gewissen Betrag als Aufwandsentschädigung aus, ohne jedoch die Kunstwerke selbst zu kaufen, da diese weit teurer wären.