welchen Betrag zahlt die Haftpflichtversicherung Brille kaputt...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seit die Krankenkasse nichts mehr für Brillen zahlen, werden seltsamerweise laufend Brillen von Versicherten zerstört. Trotzdem hat der Geschädigte immer nur den Anspruch auf Zeitwerterstattung. Was er gerne möchte, ist vollkommen uninteressant.

Für Brillen, Handy, Laptops i-phones usw. gilt, dass bei jeder Schadensmeldung genauestens geprüft wird, ob die Angaben in der Schadensmeldung stimmen. Wenn das nicht der Fall ist, wird der Vorgang grundsätzlich zur Anzeige gebracht.

Zeitwert bei u. a. Geräten soweit ok aber bei ner Brille?? Interessant; vor allem da die wohl selten gebraucht verkauft werden. :P

Würde mich übrigens mal interessieren, wie die Versicherungen heute reagieren würden, wenn bei nem Auto die Scheibe der rechten Hintertür sich einfach ohne jegliches zutun mit lautem Knall verabschiedet? Auch nen Versicherungsdetektiv schicken wie z. B. beim RTL-Fake mit der halb runtergekurbelten Scheibe, welcher die Versicherung schlussendlich mehr kosten würde als die Scheibe??

@Eichbaum1963

Ja eine Brille hat einen Zeitwert ;-)

Nach 5 Jahren sagt man, ist eine Brille nichts mehr wert. Wie die Abstufung dazwischen ist, kann ich auf Anhieb nicht sagen.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du nichts selbst zahlen (außer einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).

Sollte der Anspruchsteller weitere Forderungen an dich richten, leitest du die an deine Versicherung weiter. Eine Haftpflichtversicherung bezeichnet man nämlich auch als "passive Rechtsschutzversicherung", da sie nicht nur berechtigte Ansprüche bezahlt, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

puuh stein vom herzen gefallen danke :)

Der Sinn der Haftpflichtversicherung ist, Dir deine gesetzlichen Zahlungspflichten abzunehmen. Per Gesetz bist Du zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Der entstandene Schaden ist an einer gebrauchten Brille. Du mußt also nur den Schaden bezahlen, den der Gegenstand aktuell an Wert hat, oder - wenn der Schaden mit moderaten Summen repariert werden kann - die Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich, dann gibts den entsprechenden Restwert in bar. So ist das Gesetz und diesen Job übernimmt die Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte kann von Dir keine neue Brille verlangen, da er dann nach dem Schaden besser dasteht als vor dem Schaden. Das würde die Haftungsproblematik ad absurdum führen. Sollte der geschädigte eine andere Meinung haben, verweise ihn an Deine Versicherung. Die klären ihn dann auf und zahlen, falls nötig, auch den entsprechenden Prozeß.

Musste mit der Versicherung absprechen wird unterschiedlich sein