Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert, wer muss den Rest bezahlen?

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Das Fenster gehört dem Vermieter. Ihr meldet den Schaden dem Vermieter und der Haftpflichversicherung. Der Vermieter kümmert sich um die Reparatur - die Haftplich bezahlt die Kosten, für die ihr haftbar gemacht werden könnt direkt an den Vermieter. Wenn es Streit über die Höhe gibt, kann sich der Vermiter an die Versicherung wenden oder ihr leitet den jeweiligen Schriftverkehr weiter.

Der Schaden ist auf den Zeitwert begrenzt. Allerdings sind die notwendigen Handwerkerkosten in voller Höhe durch die Haftpflicht zu ersetzen. Der Eigentümer, also der Vermieter muss sich hier alt für neu anrechnen lassen. Wenn er weitere Forderungen aneuch stellt, müsst ihr diese wiederum an die Haftpflichtversicherung weiter leiten. Sie wird dann diese unberechtigte Forderung in eurem Sinne zurück weisen. Wwenn ihr allerdings selber schon etwas gezahlt habt, habt ihr jetzt ein Problem, euer Geld zurück zu erhalten. Dass kein Mietvertrag existiert kann nicht sein. Alleine die Tatsache, dass ihr dort wohnt bedeutet, dass ihr einen Mietvertrag habt. Dieser muss nicht schriftlich abgefasst sein. Nur die Kündigung bedarf der Schriftform.

Wenn ihr es kaputt gemacht habt, dann ihr. Der Schaden wurde ja nicht vom Vermieter gemacht oder es ist auch keine Abnutzung. So ist das eben.

Jorgfried  04.11.2011, 13:21

Den Schaden zahlt die Haftpflicht - und zwar in der Höhe in der der Versicherungsnehmer haftet - in der Regel die Reparaturkosten. Wenn der Vermieter ein nagelneues Fenster einbauen lässt, hat er einen Zusatznutzen, den der Mieter nicht bezahlen muss.

exFlottiLotti  04.11.2011, 13:23
@Jorgfried

So und nicht anders!

andimadrid 
Fragesteller
 04.11.2011, 13:27
@Jorgfried

Hmmm, interessant. Dann müsste ich wohl mal Kontakt mit dem Handwerker aufnehmen und nachfragen, ob man gleich ein neues Fenster einsetzen lassen muss oder ob nicht einfach ne Reperatur des Fensterrahmens genügen würde...

Danke!

Jorgfried  04.11.2011, 13:30
@andimadrid

Warum wollt ihr das selber regeln? Das ist Sache des Vermieters. Wenn der ein neues Fenster will, soll er es bezahlen. Für euch reicht die Reparatur. Es sei denn ihr wollt selber ein neues - dann zahlt und der Vermieter freut sich.

andimadrid 
Fragesteller
 04.11.2011, 13:36
@Jorgfried

Natürlich wollen wir kein neues, wir ziehen ja auch Ende des Monats dort aus. Also ich fasse zusammen:

Wir müssten nur die Reperaturkosten zahlen - die ja die Haftpflicht übernimmt.

Richtig?

Jorgfried  04.11.2011, 13:42
@andimadrid

Genau. und Danke für den Stern.

andimadrid 
Fragesteller
 04.11.2011, 13:45
@Jorgfried

Ich habe zu Danken!

Da bleibt ihr leider auf dem Restbetrag sitzen. Aber m. W. habt ihr ber durch den Schadensfall die Möglichkeit, die Versicherung (fristlos ?) zu kündigen. Sprecht doch mal mit dem Versicherungsvertreter und lasst durchblicken, dass ihr kündigen wollt. Vielleicht hilft das ja. Und dann würde ich an eurer Stelle die Versicherung auf jeden Fall von Zeit- auf Neuwert ändern.

allianzer  04.11.2011, 16:40

es gibt keine haftpflichtversicherung auf neuwert, nach bgb ist der entstandene schaden zu regulieren und dies ist nun mal der zeitwert

erst mal hätte der vermieter als eigentümer den auftrag erteilen müssen und ihr als verursacher meldet das euerer versicherung,so wäre es richtig gewesen.dann warum seit ihr nicht zum neuwert versichert,das macht in der prämie nicht viel aus

andimadrid 
Fragesteller
 04.11.2011, 13:38

Ja so war es ja auch. Ich habe der Versicherung gemeldet, Vermieter hat den Handwerker um einen Kostenvoranschlag gebeten. Tja, man lernt eben manchmal nur auf die harte Tour dazu;-)

DerHans  04.11.2011, 14:44

Eine Haftpflichtversicherung zum Neuwert gibt es nicht. Die Zeitwertsentscheidung berugt auf dem § 823 BGB