Verpflegungsmehraufwand im Außendienst

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Grundsätzlich gilt die Abwesenheit von der Wohnung incl. der Anfahrten und Rückfahrten. Fährst du von deiner Wohnung zunächst in dein Büro/Arbeitsstätte, dann zählt die Abwesenheitszeit erst nach verlassen deiner Firma. Dein Beispiel mit den 9 Stunden gilt voll als Abwesenheitszeit und kann für die Spesenabrechnung verwendet werden. Die Regelung mit den Spesen ist recht einfach. Es gibt hierfür Tabellen aus denen genau ersichtlich ist, wieviel Spesen in Abhängigkeit von der Abwesenheitszeit in Ansatz gebracht werden dürfen. Auch für Auslandseinsätze.

bebhbgebb 
Fragesteller
 18.04.2012, 12:04

Hmm, ok.. aber eine Sache verstehe ich gerade trotzdem nicht. Zum einen sagst du, dass die Zeit der Abwesenheit erst mit verlassen der Firma gilt. Und im nächsten satz steht, dass mein 9-Std.-Beispiel voll aufgehen würde.

Ist das nicht ein Widerspruch? Bei meinem 9-Std.-Beispiel verlasse ich ja die Firma erst um 8:00 Uhr. Und vor meiner Rückfahrt befinde ich mich ja noch einmal für eine viertelstunde in der firma.

Ontario  18.04.2012, 18:48
@bebhbgebb

Noch mal auf den Nenner gebracht. Die Zeit, welche du vom Verlassen deiner Wohnung bis zur Rückkehr im Aussendienst bist, zählt als Abwesenheitszeit. Wenn du von der Wohnung in die Firma fährst und dann erst deine Aussendiensttätigkeit beginnst, zählt die Abwesenheitszeit, ab verlassen deiner Firma. Du schreibst doch, dass du deine Wohnung um 5,15 Uhr verlässt und um 16,30 Uhr wieder zuhause bist. Die Zeit läuft also ab 5.15 Uhr und endet um16.30 Uhr.mit der Rückkehr in deine Wohnung. In diesem Falle bist du 11,15 Stunden von zuhause abwesend. und keine 9 Stunden. Worin diehst du da einen Widerspruch. ?

bebhbgebb 
Fragesteller
 19.04.2012, 22:42
@Ontario

In meinem Beispiel rede ich davon, dass ich von 6:00 -8:00 uhr und von 15:45-16:00 Uhr in der firma anwesend bin (Dienstzeit von 6-16uhr; davon im Außendienst 8:00-15:45)

jetzt glaube ich es aber entgültig verstanden zu haben. ich drücke mich mal folgendermaßen aus:

sofern der arbeitshinweg zur firma führt, ist der zeitraum nicht anrechnenbar.

und zum feierabend:

sofern der arbeitsrückweg an der firma beginnt ist der zeitraum ebenfalls nicht anrechnenbar.

Es gilt die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Einfach gesagt, es ist die Abwesenheitszeit von zuhause und die wird angesetzt. Dafür gibt es dann den steuerlich geltend machenden Tagessatz. Weiss jetzt nicht genau, ob die Abwesenheit 8 oder 9 Studen betragen muss, um den Tagessatz anrechnen zu können. Bei Tätigkeiten im Ausland gelten andere (höhere Tagessätze). Fahrzeiten werden wie Arbeitszeit gewertet. . Bei längerer Abwesenheit , z. B. 12 oder mehr Stunden gibt es einen anderen Tagessatz.

bebhbgebb 
Fragesteller
 10.04.2012, 22:49

Ja ok, alles klar. Dankeschön erstmal. Den Zeitraum, wo ich dann aber auf meiner regelmäßigen Arbeitsstätte anwesend bin, darf ich aber nicht hinzurechnen, richtig?

Also korrekte "Formel" wäre demnach:

Dauer der Abwesenheit von der Wohnung ABZÜGLICH Dauer des Aufenthalts in der regelmäßigen Arbeitsstätte ERGIBT anrechnenbare Dauer für VMA<<

Falls zum Arbeitsbeginn noch ein Büro oder ein Werk oder so ähnlich -des AG- erreicht wird, und nach nur einer Minute der Aussendienst beginnt, würde die Zeit von 8- 15:45 nur als Aussendienst rechnen. Der Weg von/nach Hause würde nur dann zählen wenn kei Arbeitgeberbüro oder ähnliches berührt wird. Ich mache diese Rechnung nur rechtlich abgesichert mit 'Haufe Lexware' Reisekostenabrechnung. Insbesondere weil sich dauernd was ändert.

Generell Gilt : Wenn du bei dir aus der Haustür gehst fängt deine Arbeitszeit an und wenn du wieder zu Hause bist ist deine Arbeitszeit beendet.Deshalb wird auch in der auszufüllenden Anlage nach der Abwesenheit gefragt ob mindestens 8Stunden usw. MFG Rudi

muß die Abwesenheit in irgendeiner Form nachgewiesen werden?