Doppelte Haushaltsführung bei dualem Studium möglich?

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Doppelte Haushaltsführung kann auch bei einem dualen Studium geltend gemacht werden.

Klar, kannst du machen. Allerdings wird dir das nicht soviel bringen, da du ja, auch bei einem dualen Studium, kaum Lohnsteuer zahlst. 

Bei einem Bruttolohn von 1300 EUR zahlst du im Jahr ja nur knapp 475 EUR Steuern, und das ist das maximale, was du wiederbekommst

Mein Bruttogehalt liegt bei 1600 + etwa 400 Euro ebenfalls zu versteuernde Zahlungen wie das Trennungsgeld. Da kommt dann schon ein bisschen was beisammen, was die Überlegung wert ist

doppelte Haushaltsführung bei Ledigen ist immer so ein Thema, das wird genau überprüft. Aber versuchen kann mans ja mal. Im übrigen: Wenn untervermietet wird, sind die Mieteinnahmen zu versteuern (Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)