Doppelte Haushaltsführung bei dualem Studium möglich?
Guten Tag,
Ich beginne zum 01.09 ein duales Studium, für welches ich auch eine Zweitwohnung beziehen muss. Dabei setze ich mich grade mit dem (für mich) schwierigen Thema auseinander, ob es mir möglich ist dies als doppelte Haushaltsführung teilweise von der Steuer abzusetzen.
Die Situation ist folgendermaßen:
- Ich habe und behalte eine Wohnung für mich alleine am Ort meiner Praktika. Diese Wohnung wird nicht untervermietet und wir von mir alleine finanziert. Mein Lebensmittelpunkt befindet sich hier.
- Ich beziehe eine Zweitwohnung am Ort meiner Hochschule. Auch diese wird von mir alleinig finanziert.
- Zwischen beiden Wohnungen wird alle 4 Monate gewechselt, wobei die Zweitwohnung bei Nichtanwesenheit untervermietet werden soll.
- Beide Wohnsitze sind etwa 400 km voneinander entfernt.
Sind die Gegebenheiten für eine doppelte Haushaltsführung in diesem Fall ausreichend oder müssen weitere Kriterien erfüllt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
Mia
3 Antworten
Doppelte Haushaltsführung kann auch bei einem dualen Studium geltend gemacht werden.
Klar, kannst du machen. Allerdings wird dir das nicht soviel bringen, da du ja, auch bei einem dualen Studium, kaum Lohnsteuer zahlst.
Bei einem Bruttolohn von 1300 EUR zahlst du im Jahr ja nur knapp 475 EUR Steuern, und das ist das maximale, was du wiederbekommst
Mein Bruttogehalt liegt bei 1600 + etwa 400 Euro ebenfalls zu versteuernde Zahlungen wie das Trennungsgeld. Da kommt dann schon ein bisschen was beisammen, was die Überlegung wert ist
doppelte Haushaltsführung bei Ledigen ist immer so ein Thema, das wird genau überprüft. Aber versuchen kann mans ja mal. Im übrigen: Wenn untervermietet wird, sind die Mieteinnahmen zu versteuern (Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)