Autoschaden durch Marderbiß auf Arbeitsstätte

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Ich wuerde es auf alle Faelle versuchen das Abzusetzen, denn wie der Unfall sind dir die Kosten ja nur entstanden, weil du eben deinen Job ausgeuebt hast und alles das sind Werbungskosten. Allerdings solltest du schon nachweisen koennen, dass es auf dem Dienstparkplatz passiert bist, waehrend du gearbeitet hast. (Zeugen, Abholbericht ADAC). Auch der Abschleppdienst koennte man absetzen.