Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um Reinigungsmittel (nicht als WiederVK sondern selbst hergestellt) zu verkaufen?

2 Antworten

Da dürfte wohl an 1.Stelle das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) stehen. >   http://www.gesetze-im-internet.de/wrmg/

Infos kommst du auch beim Umwelt-Bundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wasch-reinigungsmittel/rechtliche-regelungen

Wikip. schreibt unter 'Reinigungsmittel' dazu:

Die Zusammensetzung von Reinigungsmitteln wird, um den Eintrag
umweltgefährdender Stoffe in Gewässer zu unterbinden, in Deutschland
unter anderem durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt. Insbesondere die biologische Abbaubarkeit der enthaltenen Tenside wird geregelt.
Demgemäß dürfen Wasch- und Reinigungsmittel nur so in den Verkehr
gebracht werden, dass infolge ihres Gebrauchs jede vermeidbare
Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt,
insbesondere der Beschaffenheit der Gewässer, vor allem im Hinblick auf
den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine
Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleiben.

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