Welche Straftat ist es ein Auto mit abwaschbarer Farbe zu bemalen?

7 Antworten

Sachbeschädigung ist es evtl. nicht, da wohl "nur unerheblich" und "nur vorübergehend" das Erscheinungsbild verändert wurde. Müsste der Staatsanwalt entscheiden ob ein Verfahren eingeleitet wird und falls ja entscheidet der Richter ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

Zivielrechtlich ist natürlich Schadenersatz zu leisten (Kosten der Reinigung).

Vorausgesetzt, dass die Farbe tatsächlich keine Spuren hinterlassen würde, läge wohl keine Sachbeschädigung vor. Erforderlich hierfür wäre nämlich, dass das "Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert" wird (§ 303 Abs. 2 StGB).

Wenn die Farbe beim nächsten Regen weg ist, dann fehlt es am Merkmal der Dauerhaftigkeit. Das hat der Gesetzgeber so ausdrücklich z.B. für Kreide und Wasserfarbe anerkannt (BT-Drs. 15/5313, S. 3). Es spricht nichts dagegen, diesen Gedanken grundsätzlich auch auf andere Farben-Arten anzuwenden.

Anders würde es meiner Meinung nach aber schon wieder aussehen, wenn man z.B. den Hochdruckreiniger benutzen müsste, um das Auto wieder sauber zu bekommen. Dann würde die Veränderung wohl "nicht nur vorübergehend" sein, sodass man von einer Sachbeschädigung ausgehen müsste.

Letztendlich ist die Frage, ob eine Straftat vorliegt oder nicht aber natürlich vom konkreten Einzelfall und vielen Faktoren (z.B. Art der verwendeten Farbe, Größe des "Gemäldes", Möglichkeit der rückstandslosen Entfernung, etc.) abhängig.

Aus zwei mal Unrecht wird nicht Recht.
Auch mir ist es ein Dorn im Auge, wenn offensichtlich gesunde Menschen auf Behindertenparkplätzen parken, die Aktion ist aber schon reichlich überzogen!

Auf jeden Fall eine Sachbeschädigung

Das ist Sachbeschädigung.