Kann ich eine Person anzeigen ohne Beweise zu haben, bzw. kann er mich wegen Verleumdung anzeigen?

12 Antworten

Du kannst eine Anzeige gegen Unbekannt machen und deinen Verdacht äußern. Aber rauskommen wird dabei nix, es sei denn, jemand hätte gesehen, wie dein Nachbar das Auto beschädigt und wird von der Polizei als Zeuge ermittelt. Oder es werden Fingerabdrücke oder dergleichen festgestellt.

Meint Ihr es macht Sinn vorher bei der Person zu klingeln und erstmal mit ner Anzeige zu drohen? So nach dem Motto: "Ich habe euch gesehen, sag mir die anderen beiden Namen sonst zeige ich dich an"

Klappt natürlich nur wenn es einer seiner Freunde war.

@Thor1904

Nein, lass besser die Finger davon und überlass das der Polizei.

@Thor1904

Auf gar keinen Fall. Das ist Sache der Polizei.

Wenn du ihn n un wieder anzeigst,ergeht es dir wie beim ersten Mal.Die Ermittlungen werden eingestellt,da du keinerlei Beweise vorweisen kannst.Besagte Person hat sicherlich ein "Alibi"und schon wars das wieder.Du kannst trotzdem eine Anzeige gegen Unbekannt machen,bringt dich am Ende aber zum gleichen Ziel.Am Besten würdest du ihn auf frischer Tat ertappen,aber dann müßtest du dich Tag und Nacht auf die Lauer legen und das ist wohl auch nicht machbar.


Anzeige erstatten kannst du auch ohne jeden Beweis, zumal du eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest und lediglich den Nachbarn als möglichen Täter benennst. Allerdings dürfte das Verfahren dann wieder eingestellt werden.

Für Verleumdung sehe ich da wenig Grundlage, wenn du nicht behauptest, dass der Nachbar das ganz sicher war.

Also Anzeigen kannst du jeden, jederzeit. Aber ohne Beweise wird es schwer mit dem verfahren durchzukommen. Hats du wenigstens Zeugenaussagen?

Für Beweise und Zeugen ist dann die Polizei zuständig.

@Bitterkraut

Bei Anzeige gegen Unbekannt ohne Zeugen oder Beweise direkt vorlegen zu können ist die Erfolgschance verschwindend Gering.

Ich würde genau Deine Bedenken auf einer Polizeistation,Posten vortragen.Tatsächlich könnte der Beschuldigte in die Offensive gehen,mit falscher Verdächtigung.Da Du Anhaltspunkte hast,die einen Verdacht gg.eine bestimmte Person begründen,könnte die Polizei von sich aus ermitteln,wenn diese das für im öffentlichen Interesse für geboten hält.Dann wird diese Person von der Polizei angeschrieben,vorgeladen,ohne das es Deine Anzeige bedarf.Wenn Du sehr exakt beschreibst,was die Person durch Einbruchdiebstahl entwendet haben könnte,Merkmale die spezifisch sind,rote Kreide zur Kennzeichnung der Reifen z.B.und vorne links eine Schürfung einer hochwertigen Alufelge,Marke X,die von einem Bordstein stammt,diese Felgen beim "Täter" gefunden werden...ist dies ein Tatsachenbeweis.Hierzu könntest Du auch einen Detektiv beauftragen.Viel Erfolg.Liebe Grüße