WELCHE STRAFE DROHT BEI GEFÄLSCHTEN UNTERLAGEN?

6 Antworten

hi,

tja dumm gelaufen.eine anzeige wegen urkundenfälschung wird auch dann verfolg wenn der betrieb die anzeige zurück ziehen würde.

es handelt sich hier um ein kapitalverbrechen das denau geplant worden st und auch durchgezogen wurde.

spätere reue bringt hier absolut nichts.das einzige was eine strafmilderung bringt ist das er-sie es vorzeitig gemeldet hat.

Egal aus was für eine notsituation es enstand. es ist ein Vergehen nach den STGB. und wird auf jeden fall verfolgt. Hier intressiert keine die öffentlice intresse.

er oder sie sollte sofort einen rechtsberater aufsuchen.

lg.

georg

franneck1989  10.04.2015, 14:06

es handelt sich hier um ein kapitalverbrechen das denau geplant worden st und auch durchgezogen wurde.

Naja, lass mal die Kirche im Dorf. Es ist, wie du später auch richtigerweise schreibst, "nur" ein Vergehen

jorgo51  12.04.2015, 15:22
@franneck1989

entscchuldige mal aber alles was vorsätzlich geschieht gehört zum Kapitalverbrechen.

schau unter den StGb nach.

schlaumaier.:)

franneck1989  13.04.2015, 10:07
@jorgo51

Kompletter Blödsinn.

Bei Straftaten ist der Vorsatz überhaupt Bedingung für eine Verurteilung. Bei einigen Straftatbeständen genügt natürlich auch Fahrlässigkeit, aber das ist dann gesondert definiert.

Kapitalverbrechen ist dagegen, dem Wortsinne nach, eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein besonders schweres Verbrechen, nämlich Mord, Raub, Vergewaltigung usw.

Du solltest dich selber erst mal etwas schlau machen bevor du hier solch einen hahnebüchenen Unfug von dir gibst.

1. Ja, das stimmt. Man kann nur einen Strafantrag zurück ziehen, keine Anzeige (das ist nur ne Mitteilung an die Polizei, dass eine Straftat begangen wurde). Ein Strafantrag ist hier aber nicht erforderlich.

2. Da kein Schaden entstanden ist, vermutlich noch mal eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO. Wahrscheinlich ist dafür eine kleine Geld- oder Arbeitsauflage zu erfüllen. Möglicherweise wird das "Geständnis" auch noch als "Rücktritt vom Versuch" gewertet. Dann wäre das Verfahren ohne Konsequenzen nach § 170 StPO einzustellen.

3. Nein. Es ist und bleibt ja der gleiche Sachverhalt. Und dafür darfst Du nur einmal bestraft werden.

So viele Sorgen muß man sich hier nicht machen.. Ein Eintrag im Führungszeugnis wird das hundertprozentig nicht. Somit bist Du auch nicht vorbestraft.

1.Ist das wirklich nicht mehr möglich? Könnte das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen,weil nicht genügend öffentliches Interesse an dem Fall besteht?

Urkundenfälschung nach §267 StGB ist ein Offizialdelikt und wird daher von Amts wegen verfolgt. Die Anzeige kann daher nicht zurückgezogen werden

2.Welche Strafe droht der Person nun?Die Person hat schon mal gemeinnützige Arbeit verrichten müssen wegen Ladendiebstahls (wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt)und es ist schon mal eine Betrugsanzeige fallen gelassen wurden,wobei es aber um eine andere Art Betrug ging.

Das kommt auf das Alter, die Vorstrafen und die weiteren Umstände der Tat an. Vermutlich Geld- oder geringe Bewährungsstrafe, das Strafmaß reicht theoretisch bis zu 5 Jahren

3.Kann die Bank,von der die Kontoauszüge sind,wenn sie davon erfährt,zusätzlich auch noch mal eine Anzeige erstatten?

Kann sie machen, wird aber vermutlich nichts mehr ändern

Der Vermieter kündigt der Person,zeigt sie jedoch aus Kullanz nicht an.

also passiert erst mal gar nichts. Wo ist das Problem ? 

Die Person meldet sich bei dem Unternehmen,entschuldigt sich,möchte das Schlimmste verhindern und erfährt,dass dieses bereits Anzeige wegen Betruges erstattet hat.

? Die Person, was denn ? Dumm doof dick und Pickel im Gesicht ? Frau, Mann, wie alt, alles ist erst mal wichtig. 

Das Unternehmen behauptet nun,es gäbe keine Möglichkeit mehr,die Anzeige zurückzuziehen,wenn es schon bei der Polizei vorliegt.

Das unternehmen gibt es gar nicht. Das ist eine PERSON. Frau, Mann ? Wie alt , interessen ? 

Meine Fragen wären:

1.Ist das wirklich nicht mehr möglich? Könnte das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen,weil nicht genügend öffentliches Interesse an dem Fall besteht?

Es kommt auf den Einzelfall an. So wie du argumentierst muss diese Person schwer bestraft werden, ein Exempel statuiert werden ! 

2.Welche Strafe droht der Person nun?Die Person hat schon mal gemeinnützige Arbeit verrichten müssen wegen Ladendiebstahls (wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt)und es ist schon mal eine Betrugsanzeige fallen gelassen wurden,wobei es aber um eine andere Art Betrug ging.

Aha, schon mal erwischt worden. Dumme werden halt erwischt, die Schauen nie. 

3.Kann die Bank,von der die Kontoauszüge sind,wenn sie davon erfährt,zusätzlich auch noch mal eine Anzeige erstatten?

Ja, kann die Bank. 

Die Person ist jung,will bald ihre Ausbildung beginnen und hat große Sorge.

Wer ist denn " die Person ", ich rate mal, 165 gross und 85 kg schwer, ein Mann, jung, verpickelt und einsam. 

Die Fälschung war aus einer persönlichen Notsituation heraus entstanden,

das glaube ich auch. Wer in Not ist, dem sollte geholfen werden. 6 Monate im Knast und du kannst mal nachdenken. Das soll helfen. Einfach mal in Ruhe nachdenken. 

An deiner Stelle, sofort einen Rechtsanwalt suchen, findest du im Internet unter dem Namen deiner Stadt. Ruf da mal einen oder zwei an und lass dich berraten. Ein Fachanwalt kann dich da immer noch raushauen. Das wichtigste ist, keine Aussagen machen und nur nnur nur noch mit dem Anwalt alles absprechen. Das wird dich ne Stange Geld kosten, aber das must du jetzt halt tun.  

Pkk0987654321  10.04.2015, 13:53

" wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " 

§ 267
Urkundenfälschung

.... wie alt bist du denn ? 

Urkundenfälschung ist eine Straftat: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Anzeige kann manchmal wirklich nicht mehr zurückgezogen werden, glaube wenn sie bereits der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Ja, auch die Bank kann zusätzlich klagen, da die bestehende Anzeige nur von dem geschädigtem Unternehmen kommt und nicht der gechädigten Bank.

Die Bank kann dem Fälscher die Geschäftsbeziehung kündigen und das Konto auflösen.