Angebot von abgebendem Unternehmen auch ohne Unterschrift/Stempel rechtsverbindlich, und was ist bei Diebstahl des Briefbogens?

1 Antwort

In dem Moment, wo in dem Angebot andere Angaben stehen, als vom Absender verschickt, ist es ungültig und stellt lediglich eine Anfrage dar. Ein Kaufvertrag ist so nicht entstanden.

Hinter der Angebotsversendung steht ja ein Kontakt, also eine Anfrage, wo eine Angebots-Nr. oder ein Vorgang vergeben ist. Ein fiktives Angebot, das in einem Unternehmen nicht existiert, ist ungültig.

Beispiel: Im Angebot steht der Preis von 1.500 Euro. Der Empfänger fälscht es mit einem gestohlenen Briefbogen und ändert den Preis auf 1.000 Euro. Es hat keine übereinstimmende Willenserklärung stattgefunden, somit gibt es keinen Kaufvertrag.

Die Form, ob mündlich, schriftlich oder Textform, ist dabei unrelevant.

Weiterhin sind alle ausgehenden Angebote dokumentiert, entweder haptisch oder elektronisch.