Welche Strafe droht bei 1,3 Promille?

5 Antworten

Hallo Andy

sollte das frühere Fahrverbot nicht auch wegen Alkohol verhängt worden sein kommt folgendes auf dein Kumpel zu:

1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn er unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Er ist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kann er über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

was noch wichtig ist zu wissen:

wenn er in den nächsten 10 Jahren ab Neuerteilung Fahrerlaubnis noch einmal unter Alkoholeinwirkung (ab 0,3‰ mit Ausfallerscheinung) ein Fahrzeug bewegt wird unwiderruflich die MPU angeordnet

Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Geldstrafe liegt bei ca 30 Tagessätzen (einen Monatslohn) und Entzug der Fahrerlaubnis. Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist er für 8 bis 9 Monate gesperrt (wenn ich noch auf dem aktuellen Stand bin), er muss aber den Führerschein nicht nochmal in der Fahrschule machen.

Fraglich wäre der Punkt warum der schon Mal ein Fahrverbot erteilt bekam. War es ebenfalls wegen Alkohol wird er von der Führerscheinstelle evtl als Wiederholungstäter angesehen und die Neuerteilung wird zu einem Hürdenlauf.

Worüber er sich informieren könnte wäre ob es beim MPI noch Kurse gibt durch deren Belegung man die Sperrfrist zur Neuerteilung verkürzen kann. Es gab Mal das Mainz77 durch das man bis 3 Monate weniger Sperrfrist erziehlen konnte.

Ein wichtiger Tipp wäre der Führerscheinstelle nicht dumm zu kommen, selbst wenn da ziemlich abwägige Forderungen von denen kommen. Ich kenne da Jemanden (bei dem war der Promillewert auch etwas höher) der nach 12 Monaten die Fahrerlaubnis wieder hätte haben können. Der hat sich mit den Damen angelegt, was inzwischen aus dem wurde weiss ich nicht, das letzte was ich weiss war dass er nach 4 Jahren immernoch nicht die Fahrerlaubnis erhielt.

Wie "Crack" bereits richtig anmerkte, geht es hier um einen Verstoß gegen StGB §316. Das Strafmap liegt immer im Ermessen des Richters, ich halte Cracks Tip eher für niedrig angesetzt. Meine Vermutung liegt bei 30-60 TS sowie Entzug der Fahrerlaubnis für 9-12 Monate.

Eine MPU kann vor der Neuerteilung der FE angeordnet werden, falls das vorhergehende Fahrverbot gleichfalls ein Alkoholdelikt war, ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Hier liegt eine Straftat vor, Trunkenheit im Verkehr. http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

  • Geldstrafe 25-40 Tagessätze
  • Entzug der Fahrerlaubnis für mind. 6Monate

Was lag dem Fahrverbot zu Grunde?

ca. 2230€ - 4300€

Crack  10.05.2013, 00:22

Wie kommst Du darauf?

Thaiboxer18  14.05.2013, 17:49
@Crack

Es stand auf Fahrschulbuch oder so.

Andy81m 
Fragesteller
 15.07.2013, 23:47

Jetzt weiß ich es weil er seinen Bescheid bekommen hat. 1400€ und 9 Monate Fahrverbot