Welche Strafe bekommt der Jugendliche?

2 Antworten

Bei einer Mindeststrafandrohung von 5 Jahren Gefängnis (Erwachsene) sollte der Täter tatsächlich mit U-Haft rechnen.

§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB:

"2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,"