Welche Strafe bekommt 19 Jähriger wenn er einem 15 Jährigen Alkohol ,,kauft"?
Hallo! Angenommen Jugendliche Veranstalten ein Osterfeuer beim Bootshaus ihrer Ruderabteilung. Natürlich gibt es auch Alkohol, welcher von dem Aufsichtspflichtigen 19 Jährigen gekauft wird. Da der Nachbar bei jedem Geräusch ausrastet und immer droht die Polizei zu rufen, stellt sich die Frage, was für Folgen das für den 19 Jährigen hat, wenn die Polizei bemerkt, dass er harten Alkohol für die Jugendlichen gekauft hat.
4 Antworten
Verletzung der Aufsichtspflicht und das kann teuer werden, vor allem wenn dann Eltern dich auch noch anklagen. Denn ich denke die wissen nicht das ihre Kinder Spirituosen von jemandem bekommen, was ich auch nicht gut finde.
Mit 15 lässt man besser die Finger von Schnaps. Bier ist ok, aber Schnaps wird viel zu sehr unterschätzt. Und vor allem bekommst der "Erwachsene" dann noch mehr auf den Deckel, wenn es Schnapps und nicht Bier ist. Wenn die nachher da rumreiern, weil sie zu viel getrunken haben, dann kann er sich warm anziehen.
Wollte eigentlich anzeigen schreiben, aber manchmal verpenn ich sowas^^
Hallo IamTheBozZ,
der Neunzehnjährige begeht eine Ordnungswidrigkeit, die laut Jugendschutzgesetz wie folgt geahndet wird:
Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html
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§ 28 Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
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Wie Du dem von mir angeführten und fett da gestellten Text entnehmen kannst, kann ein ganz empfindliches Bußgeld gegen den neunzehnjährigen verhängt werden.
In der Praxis, erfolgt meist aber beim ersten Mal nur eine mündliche Verwarnung ohne das ein Bußgeldverhängt wird.
Die Entscheidung ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, hängt von den feststellenden Beamten vor Ort ab.
Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet dann die Bußgeldstelle. Die möglichen 50.000 Euro werden sicherlich nicht gegen einen Neunzehnjährigen verhängt. Aber mit 50,00 Euro wird er auch nicht davon kommen. Realistisch betrachtet wird das Bußgeld wohl zwischen 100 ~ 500 Euro liegen.
Ich würde es also nicht unbedingt drauf ankommen lassen.
Schöne Grüße
TheGrow
Kommt drauf an ob bewiesen werden kann oder ein erhärterter Verdacht besteht, dass der Erwachsene euch den Alk. gekauft hat. Ansonsten ist das eher schwierig. Im Rechtssystem geht es darum Dinge zu beweisen. Warte noch ein paar Antworten ab und füge das Thema Justiz oder Recht hinzu.
Wenn der Minderjährige nicht zu schaden kommt erwarten einen grob 200 € Strafe.
Im Fall, dass der Minderjährige unter Alkoholeinfluss zu schaden kommt droht zu dem dann deutlich höheren Bußgeld noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. usw.
Die Eltern können höchstens Anzeige erstatten. Die Anklage wird vor Gericht vom Staatsanwalt erhoben.