Kommt man mit 18 noch in den jugenknast?

4 Antworten

Je nach Umständen, es ist eher unwahrscheinlich das man mit 18 in den E-Vollzug muss. Es gibt natürlich Ausnahmen bei denen das zutrifft meistens geht der Richter nach der Reife des Angeklagten, es wird alles berücksichtigt, wie die tat zustande kam wie der bisherige Lebenslauf war ,das Alter beim tatzeitpunkt. 

Auserdem gibt es mehr oder weniger was dazwischen, der Richter kann dich als Heranwachsender verurteilen bzw es gibt dafür Justizvollzugsanstalten das geht dann bis zum 24. Lebensjahr 

Das entscheidet der Richter, wenn er den Täter für kindlich hält, dann kann er bis 21 das Jugendstrafrecht anwenden und damit Jugendarrest und damit Jugendknast anordnen.

Wenn er den Täter aber als erwachsen betrachtet, dann wendet er das normale Strafrecht an und es geht in die normale Haftanstalt.

Ich hoffe für dich, dass es nicht um dich geht.

Nein, da kann ich dich beruhigen es geht nicht um mich, Danke für die Antwort

Das Jugendstrafrecht kann bis zum 21ten Lebensjahr angewendet werden

Wenn der Richter, eine Reife Verzögerung beim Angeklagten sieht, kann er auch bei Angeklagten, die nicht älter als 21 sind Jugendstrafrecht anwenden. (Sozialstunden, Jugendarrest, Jugendhaft)