Wenn man theoretisch als Minderjähriger eine Straftat begeht, aber als Erwachsener erst gefasst wird, wird man dann nach Jugendrecht bestraft?

5 Antworten

Ja, kommt auch häufiger vor.

Entscheidend ist das Alter zum Tatzeitpunkt. 14 bis 17 Jahre alt Jugendstrafrecht, 18 bis 20 wahrscheinlich Jugendstrafrecht (kommt auf den Reifezustand zum Tatzeitpunkt an).

Ja, nach dem Jugendgerichtsgesetz, es zählt immer das Alter bei der Begehung der Tat, nicht das Alter, wo der Täter ergriffen wird.

ja so ist es

Ja, kriegt man.