Welche Steuerklasse mit zwei Jobs als Student?

3 Antworten

Wenn der zweite Job als Minijob behandelt wird, dann übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Abgaben pauschal. Steuerklasse VI wird nur dann angewandt, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so vereinbart wurde.

Lohnsteuer zahlst du als Lediger mit Steuerklasse 1 übrigens erst ab rund 1.050 € monatlich, somit fällt auch für deinen ersten Job keine Lohnsteuer an.

...ich habe zwei Jobs. Bei einem verdiene ich über 450€ und bei dem zweiten unter 450€. Außerdem bin ich Student.

Dann hast du einen Midijob und einen Minijob als geringfügige Beschäftigung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Als Single hast du beim Midijob die Lohnst.klasse 1 und erst ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn wird Lohnsteuer einbehalten!

Falls beim Minijob vom Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet werden, benötigst du überhaupt keine Lohnsteuerklasse, da ja dann bereits pauschalversteuert; d.h. du mußt diesen Minijoblohn gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben ;-) https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Somit hast du als Single für deinen Midijob den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei fürs Steuerjahr 2019 ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nur in Bezug auf steuern würde ich annehmen die 450€ sind pauschal durch dein Ag versteuert (?) und damit für deine Steuer nicht mehr relevant.

der andere Job wäre dann regulär mit St.Kl 1 (ledig ohne Kind ?) abrechenbar.

Natürlich unter den Voraussetzungen das meine Annahme stimmt. Möglich ist es zumindest.

Sozialvers... hab ich bei Studenten noch nie was gewusst ^^