Welche Rechtsform hat eine Stadt? Müssten hier einen MB gegen

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Eine Stadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Es kommt ein wenig darauf an, um welches Sachgebiet es sich handelt. Ist es tatsächlich die Stadt selbst, dann - wie DerHans schon richtig schrieb - muss beim Amtsgericht der Antrag gegen den (Ober-)Bürgermeister der Kommune gerichtet werden. Ist der Anspruchsgegner jedoch eine rechtlich selbstständige Entität in kommunalem Besitz (z.B. Stadtwerke, Amt für Abfallwirtschaft etc.), dann natürlich gegen die jeweilige Gesellschaft, respektive deren GF.

Eine Stadt ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Den genauen Ablauf und an wen der Mahnbescheid geht, hängt davon ab, in welchem Bundesland die Stadt liegt um die es geht und in welcher Angelegenheit.

In Hessen wird die Stadt nach außen vom Magistrat (bei einer Gemeinde der Gemeindevorstand) vertreten und grundsätzlich wäre dieses Gremium dann der Adressat des Bescheids. In gewissen Ausnahmen wäre es der (Ober-)Bürgermeister.

Reiswaffel87  16.02.2010, 14:47

Völlig richtig. Soweit ich weiß ist der "Gemeindevorstand" aber eine hessische Sonderform.

Einen Mahnbescheid gegen eine öffentliche Institution? Geht das?

jamaga1  16.02.2010, 14:21

Klar geht das.

Systemvariation  16.02.2010, 14:23
@jamaga1

Okay, wieder was dazugelernt. Danke.

Meinereiner67  16.02.2010, 14:23
@jamaga1

Und die öffentlichen Auftraggeber sind auch noch, nach Bauträger, die schlechtesten Zahler.

Den richtest du an den Bürger meister oder Oberbürgermeister der Stadt. Er vertritt sie nach außen. Die Stadt (Kommune) ist eine juristische Person

PepsiMaster  16.02.2010, 14:39

Ob er sie grundsätzlich nach außen vertritt hängt vom Bundesland ab, in dem die Stadt liegt.

In Hessen werden Städte vom Magistrat, Gemeinden vom Gemeindevorstand nach außen vertreten. Der (Ober-)Bürgermeister nimmt nur gewisse Aufgaben im Auftrag der städtischen Gremien wahr.