Restaurant eröffnen Rechtsform

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Für die Eröffnung eines Restaurants ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben. Die meisten Restaurants werden persönlich haftend, also als GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, geführt und betrieben. Es empfiehlt sich aber einen Gesellschaftervertrag zwischen den Partnern abzuschliessen. Die GbR ist auch wegen der einfachen Buchführung günstiger, als z.B. eine GmbH oder Ltd., für welche die doppelte Buchführung vorgeschrieben ist. Diese Frage wurde von http://www.realkontrol.com beantwortet.

Es kommt darauf an, wieviel Kapital ihr zur Verfügung habt. Und natürlich auch, wie ihr das mit der Haftung machen wollt. Die Gewinn-u. Verlustteilung könnt ihr ja jeweils in einem Vertrag regeln. Ein Besuch bei einem RA, der euch umfassend berät, könnte hilfreich sein.

GbR oder GmbH. Letztere hat aber den Nachteil dass ihr eine erhebliche Summe zur Eröffnung hinterlegen müsst (die könnt ihr nach Eintragung der GmbH aber voll verwenden, ist also kein totes Kapital). Vorteil einer GmbH, im Falle einer Pleite seid ihr finanziell besser abgesichert.

ersteres hat den nachteil, dass man mit allem haftet, was man so hat