Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

6 Antworten

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen

Nein auch auf dem Privatgelände gilt das Baurecht insbesondere die BauO.

Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?

Das siehst du falsch, da es eine kommerzielle Veranstaltung ist wird das nicht als Prrivatparty durchgehen, da hat schon das Finanzamt war dagegen. Solte es zu einem Unfall oder ähnlichen kommen ist auch egal ob Privatparty oder öffentliche Veranstaltung, dem Verantwortlichen wird der Staatsanwalt ein paar unangenehme Fragen stellen.

Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

Das wird nicht viel anders sein da ja auch Open-Air-Veranstaltungen einer Genehmigung bedürfen.

Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Das erklärt dir die BauO des Bundeslandes, spätestens wenn sie nicht nur Lager sondern auch Aufenthaltsräume sind kommen noch andere Gesetze und Regelungen zum tragen.

möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten lässt sich das hier nicht abschätzen. Da brauchst du Fachleute die das ordnungsrechtlich und bauordnungsrechtlich beurteilen können.

Gehe zum örtl. Ordnungsamt, die werden dir schon erklären was du alles an Genehmigungen benötigst und welche Auflagen zu erfüllen sind. Da das ganze nichts mehr mit privat zutun hat, sondern gewerblich betrieben wird, sind die Auflagen dementsprechend hoch angesetzt.

Dort wo viele Menschen mit einer "Gewinnerzielungsabsicht" zusammenkommen gelten Bau/Hygiene/Brandschutz etc. Vorschriften.

Wende Dich an die:

  1. Kreisverwaltungsbehörde (wie: Landratsamt) Ordnungsamt,

  2. Kreisverwaltungsbehörde (wie: Landratsamt) Bauamt,

  3. lege dort vorsorglich die Zustimmungen der Nachbarn vor,

  4. lege den Pachtvertrag für die vorgesehene Grundstücksfläche vor,

  5. lege das Brandschutzkonzept einschl. der öffentlichen Zufahrtspläne und die

    Kennzeichnung der Parkplätze vor,

  6. nenne den verantwortlichen Betreiber (Name und Anschrift) und dessen

    Haftpflichtversicherung (Höhe),

  7. nehme Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr und dem Rettungsdienst (DRK) auf

    und füge die Erfüllung deren Vorgaben dem Antrag bei.

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen unter freiem Himmel mehr oder weniger genehmigungspflichtig!

Nix privat. Mustermann betreibt das alles gewerblich. Auch, wenn er mal irgendwas privates veranstaltet. Also volles Programm inkl. Genehmigungsflut. Container sind Gebäude, wenn sie so genutzt werden.