Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer (Teilzeit) bei Kaufland (Arbeitszeiten, Überstunden, Versetzungsantrag)?

1 Antwort

Als erstes solltest du dir deinen Arbeitsvertrag aushändigen lassen. Und zwar so schnell wie möglich. Jeden Tag vor der Tür stehen und sagen, dass du diesen benötigst.
Zu den Arbeitszeiten: Man kann ich auch länger arbeiten schicken auch wenn vertraglich andere Zeiten festgehalten sind. ABER: diese angesammelten Überstunden musst du spätestens nach 6 Monaten abbauen.

parodis 
Fragesteller
 22.11.2016, 16:39

Den Arbeitsvertrag bekomme ich morgen.... (Hab sooft nachgefragt, dass ich mir selber schon doof vorkam...)

Naja, die Überstunden werden ja bezahlt. Das Problem ist eben, dass ich es zeitlich aber nicht schaffe soviel zu arbeiten. Ich bin Student und bin daher zeitlich eingeschränkt. Doch das interessiert niemanden. Ich habe ja mit Absicht 10h/Woche gewählt!!! 

Trotzdem danke für die Antwort.

Familiengerd  24.11.2016, 13:13
@parodis

Ich habe ja mit Absicht 10h/Woche gewählt!!! 

Eben!

Überstunden widersprechen dem Wesen der Teilzeitarbeit

Und darum bist Du grundsätzlich nicht verpflichtet, länger als vertraglich vereinbart zu arbeiten - auch wenn der Arbeitgeber das gerne möchte und Dich entsprechend im Dienstplan einteilt.

Das Argument "Im Urlaubsfall muss man mehr arbeiten." ist als betrieblich bedingter Grund generell für Überstunden nicht gerechtfertigt (nicht nur bei Teilzeitarbeit).

Lediglich in bestimmten Fällen kann sich aus der besonderen Treuepflicht des Arbeitnehmers seinem Arbeitgeber gegenüber die Notwendigkeit zu Leistung von Überstunden ergeben; das sind konkrete Notfälle, wenn z.B. bei einer Überschwemmung nur mit Überstunden die notwendige Räumung eines Lagers mit empfindlicher Ware gewährleistet wäre.

parodis 
Fragesteller
 24.11.2016, 14:00
@Familiengerd

Wow, das ist ja mal ne gute Nachricht. Hättest du evtl. auch eine entsprechende Quelle zur Hand? Irgendein Urteil oder Paragraphen?

Vielen Dank auf jeden Fall. Das hilft mir sehr weiter :-D

Familiengerd  24.11.2016, 14:36
@parodis

Es gibt dazu keinen speziellen Paragraphen, allenfalls Ableitungen aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB und möglicherweise Gerichtsurteile.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers besteht aufgrund seiner vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer über diese vertraglich vereinbarte Zeit hinaus!

Zu mehr Arbeit, als vertraglich vereinbart wurde, ist kein Arbeitnehmer verpflichtet - wenn er sich nicht (ebenfalls vertraglich) bereit erklärt hat, im Bedarfsfall bei betrieblicher Notwendigkeit (!!) auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten (und grundsätzlich in den genannten Notfällen).

Außer Acht bleibt einmal, dass ein Betriebsrat, wenn es ihn gibt, Überstunden genehmigen muss.

Allgemeine Aussagen findest Du im Internet, wenn Du über die Begriffe "Überstunden/Mehrarbeit und Teilzeit" suchst, z.B.

Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung
Überstunden sind durch Ihre Teilzeitbeschäftigung eigentlich passé. Schließlich haben Sie Ihre Arbeitszeit nicht reduziert, um mehr Zeit für mehr Arbeit zu haben. Überstunden können daher für Sie nur angeordnet werden, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen sind.

(https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnisse/teilzeit.aspx )

oder

Wann Teilzeitkräfte Überstunden leisten müssen
Was für gewöhnliche Arbeitnehmer mit einem Achtstundentag gilt, trifft auch auf Teilzeitkräfte beziehungsweise Aushilfen zu: Grundsätzlich ist niemand zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter also nicht einfach so zur Ableistung von Überstunden verpflichten. Gerade bei Teilzeitkräften würde dies dem Wesen von Teilzeitarbeit zuwiderlaufen. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen: [siehe a.a.O.]

( http://www.business-wissen.de/artikel/teilzeit-vorsicht-bei-ueberstunden-und-mehrarbeit/ )

oder

Niemand ist zu Überstunden verpflichtet. Etwas anderes kann sich jedoch aus Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben, aus einer Betriebsvereinbarung oder in besonderen Situationen, wie zum Beispiel bei personellen Engpässen durch eine Krankheitswelle.
Bei Teilzeitarbeit sind Überstunden eigentlich unzulässig
Sind Sie teilzeitbeschäftigt, darf Sie Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichten. Das würde dem Wesen der Teilzeit widersprechen. In Tarifverträgen sind allerdings besondere Regelungen möglich. Und in besonderen Situationen ist es auch einem Teilzeit-Mitarbeiter zumutbar, ausnahmsweise Überstunden zu leisten. Das kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber das nicht vorhersehen konnte.

( http://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/arbeitszeitgesetz-ueberstunden/ )

parodis 
Fragesteller
 24.11.2016, 18:11
@Familiengerd

Vielen vielen Dank!!! Dann kann ich mir meine restlichen Infos selber zsammen suchen. Ich würde dir gerne die hilfreiste Antwort geben, aber bei einem Kommentar ist das leider nicht möglich... Vielen Dank ☺

Familiengerd  24.11.2016, 19:50
@parodis

Ich würde dir gerne die hilfreiste Antwort geben

Ich bin zwar eitel - aber das geht auch so! :-))

Hauptsache, ich konnte Dir Impulse geben, und Du findest einen Weg, zu Deinem Recht zu kommen!

Familiengerd  24.11.2016, 13:16

@ FrauSchlau84:

Zu den Arbeitszeiten: Man kann ich auch länger arbeiten schicken auch wenn vertraglich andere Zeiten festgehalten sind.

Wie kommst Du denn zu dieser - vorsichtig ausgedrückt - "bemerkenswerten" Behauptung?!?!