Gleitzonenvertrag bei Kaufland

2 Antworten

Der Arbeitgeber hat das sogenannte Direktionsrecht und gibt deshalb seinen Arbeitnehmern natürlich vor, wann sie zu arbeiten haben.

Wenn im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wird,dass du frühestens ab 17 Uhr arbeiten kannst,dann kann nichts daran geändert werden.Deshalb ist es wichtig,dass "Nebenabsprachen" grundsätzlich schriftlich festgehalten werden.