Welche Nachweise sollten (unbedingt) von einem Mietinteressenten verlangt werden?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich verlange (mittlerweile):

  • schufa selbstauskunft

  • adresse des derzeitigen vermieters (da kannst du dich dann erkundigen, ob der mieter unangenehm aufgefallen ist, z.b auch in der hausgemeinschaft).

  • einkommensnachweise

schelm1  06.03.2012, 10:25

DH! - das passt!

Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber (Vertrag)

Eine Lohnbescheinigung der letzten 3 oder 6 Monate

Eine Schufaauskunft

Vielleicht am besten eine Kopie der Einkommensteuererklärung vom Jahr zuvor.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vormieter.

Aber trotz allem gibt es keine Garantie und als Vermieter bist du sowieso immer der Gelackmeierte. Mieter haben nun mal mehr Rechte.

es ist nicht üblich, dem potentiellen Vermieter einen Einkommensnachweis vorzulegen. Ebenso keine Bescheinigung vom Vorvermieter, dass keine offenen Forderungen bestehen. Derlei Nachweise kannst Du nicht verlangen. Bzw. verlangen kannst Du es schon, ob Du dann jedoch überhaupt einen MIeter findest, ist fragwürdig. Ich würde zumnidest nirgendwo einziehen wollen, wo der Vermieter derart neugierig ist, auch wenn ich Deine Sorge als Vermieter verstehe.

Als ich vor 20 Jahren einmal eine Wohnung mieten wollte, verlangte der Vermieter ein polizeiliches Führungszeugnis. Obwohl meine Weste rein ist, war mein Interesse an dieser Wohnung damit erloschen, denn sowas geht keinen Vermieter etwas an.

Ausweis habe ich bisher auch noch keinem Vermeiter vorlegen müssen.

Hier ist einfach noch der persönliche Eindruck entscheidend.

Bedenke: ein Einkommensnachweis ist kein Garant dafür, dass ein Mieter die MIete auch tatsächlich bezahlt, er sagt nur aus, dass der Mieter in der Lage wäre, die Miete zu bezahlen.

anitari  06.03.2012, 10:47

es ist nicht üblich, dem potentiellen Vermieter einen Einkommensnachweis vorzulegen. Ebenso keine Bescheinigung vom Vorvermieter, dass keine offenen Forderungen bestehen.

Das ist sehr üblich und die meisten Mietinteressenten legen diese Nachweise auch freiwillig vor bzw. bringen sie unaufgefordert mit.

Natürlich sind alle Nachweise nicht das Papier wert wenn ein Mieter nicht zahlen will. Und Bescheinigungen vom Vorvermieter sagen auch nichts weiter aus. Wenn ich froh bin das ein Mieter auszieht würde ich ihm sogar bescheinigen das er mir jeden Abend die dreckigen Füße küßt;-)

putzfee1  06.03.2012, 10:57

Wenn du selber vermieten würdest, würdest du spätestens nach einmaliger Erfahrung mit Mietnomaden bzw. zahlungsunwilligen Mietern deine Meinung gewaltig ändern!

Reiff  06.03.2012, 11:05
@putzfee1

ich vermiete selber, stell Dir vor. UNd ich verlasse mich auf meine Menschenkenntnis. Dass damit jeder auf die Nase fallen kann ist mir klar.

@anitari: Du schreibst "die meisten Mietinteressenten". Woher hast du das? Aus welcher Studie? Bitte mit Quellenangabe. Finde es immer wieder lustig, wie manche Menschen mit so einer Aussage eine allgemeingültige Tatsache begründen wollen.

Du kannst hier nur von DEINEN Erfahrungen sprechen, es sei denn, Du hättest eine weltweite Studie hierzu geführt oder beruufst DIch bei Deiner Aussage auf eine Studie. Auf welche?

anitari  07.03.2012, 09:24
@Reiff

Woher hast du das?

Aus eigener Erfahrung als Vermieter.

Reiff  07.03.2012, 09:50
@anitari

siehst Du, das ist DEINE Erfahrung. Das ist vollkommen ok. Andere haben andere Erfahrungen gemacht oder handhaben das anders. Eine allgemeingültige Aussage kannst weder Du noch ich treffen.

Ich habe 4 Jahre lang die Miete von der Arge erhalten. Dann kam plötzlich nichts mehr. Telefonisch gab die Arge keine Auskunft weil sie das nicht darf. Die Mieterin gab ebenfalls keine Auskunft warum sie nicht zahlt. Das ging bis zur Zwangsräumung und hat mich als Vermieter sehr viel Geld gekostet. Ich vermiete nicht mehr an Hartz IV-Empfänger

Gehaltsnachweise sind immer ratsam. Auch einen Auszug aus der Schufa solltest du dir zeigen lassen, das keine Mietschulden voran gingen. Ansonsten kann man leider nicht viel tun, Pech kann man mit dem besten Mieter haben.

Auch wenn es blöd klingt, aber wenn ihr überlegt auch Leute von der ARGE in Betracht zu ziehen, seid ihr eigentlich auf der sichersten Seite, denn ihr könnt vom Mieter dann verlangen, das die Miete direkt von der ARGE gezahlt wird, so könnt ihr Mietschulden am besten vorbeugen.

anitari  06.03.2012, 10:33

Auch wenn es blöd klingt, aber wenn ihr überlegt auch Leute von der ARGE in Betracht zu ziehen, seid ihr eigentlich auf der sichersten Seite,

LOL ...

LoBBy78  06.03.2012, 10:57
@anitari

ist mein Ernst, denn die ARGE zahlt immerhin pünktlich. Auch wenn der Mieter Sanktionen, Kürzungen o.ä. bekommt, zahlt die ARGE die Miete weiter und stellt diese nicht ein. Ich fänd das bei weitem sicherer als anders, wo man immer befürchten muss, das die Mieten mal ausbleiben.

anitari  06.03.2012, 11:04
@LoBBy78

ist mein Ernst, denn die ARGE zahlt immerhin pünktlich

Stimmt. Mancherorts sogar überpünktlich.

Aber ich könnte Dir von Tricks mancher Leistungsempfänger erzählen ...

ProfDrHouse  06.03.2012, 11:12
@anitari

jup das stimmt man muss nur mit dem Mieter vereinbaren die Arge soll direkt auf Vermieterkono zahlen und nicht erst über Mieter konto. Nur was heisst das für den Wert der Immobilie? Reparaturen z.b. werden vom Miete schlecht zu holen sein denn wo kein Geld....

LoBBy78  07.03.2012, 08:09
@ProfDrHouse

für Vertragsbedingte Instandhaltung, wie z.B. die regelmäßigen Renovierungen alle paar Jahre, werden ebenfalls von der ARGE gezahlt. Für Reparaturen bei Auszug oder weil etwas vom Mieter beschädigt wurde, kommt auf Antrag des Mieters ebenfalls die ARGE auf, die in Vorkasse gehen und vom Mieter/ARGE-Empfänger dann wie ein Kredit zurückgezahlt werden.

Angelgolf  02.09.2012, 12:25
@ProfDrHouse

Ich hatte mit der Arge vereinbart, das Geld auf das Vermieterkonto zu zahlen. Das hat auch 4 Jahre lang geklappt. Dann kam plötzlich kein Geld mehr. Auf Nachfrage bei der Arge bekam ich keine Auskunft, weil die das nicht dürfen. Meine Mieterin gab mir ebenfalls keine Gründe für die Einstellung ihrer Zahlung. Ergebnis: Zwangsräumung und viel Ärger und zum Schluß bleibe ich auf € 7000,-- sitzen. Deshalb vermiete ich nicht mehr an Hartz-IV-Empfänger.