Markiese und Co
Meine Frage bezieht sich im Großen und ganzen aufs Mietrecht.
Wir wohnen in einer vermieteten Eigentumswohnung und sind durch die Eingetümergem. sehr eingeschrängt. Nun möchte ich ein Sonnensegeloder eine Markiese auf meinem Balkon anbriengen da ich meinem Kind keine 5 Std in der prallen Sonne antuen möchte.
Ich habe mal gelesen das der Vermieter mir das Anbringen von Sat anlagen nicht verbieten darf.
Die eingentliche Frage ist darf er mir das Sonnensegel verbieten? und wenn nein wo steht das geschrieben bzw Urteile die das bestätigen dazu.
15 Antworten
Im Mietrecht gilt das grundsätzliche Verbot der Durchführung von baulichen Veränderungen an dem Mietobjekt durch den Mieter. Das gilt regelmäßig für solche baulichen Maßnahmen, die in die Bausubstanz des Hause eingreifen. Bohrlöcher in der Außenfassade zählen definitiv dazu, da eindringende Feuchtigkeit den Putz beschädigen kann.
Alternativ wären Befestigungsmöglichkeiten zu wählen, die ohne Bohrlöcher auskommen.
Erschwerend kommt hinzu, dass hier Eigentümergemeinschaft vorliegt. Hier stellt die Anbringung der das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage erheblich verändernden Markise eine bauliche Veränderung dar. Der Eigentümer benötigt daher eine Genehmigung seiner Baumaßnahme durch die Eigentümerversammlung. Empfindet nur einer der Eigentümer das Sonnensegel als störend, darf es nicht angebracht werden!
Wir diese Zustimmung verwehrt, bleibt dir nur, einen großen (Ampel-)Schirm aufzustellen, um den Balkon sonnengeschützt zu genießen.
HTH
G imager761
Danke erstmal
Die Bohrlöcher sind so eine Sache, normalerweise können sie nix dagegen haben denn sie wären an der Decke und vollkommen vor Nässe geschützt außerdem haben wir und andere Bewohner ja auch Löcher für Regale, Bänke oder Ampeln auf dem Balkon und da ist es kein Problem.
Und wenn das Sonnensegel abnehmbar wäre, wäre es ja nur an sonnigen Tagen der Erscheinungsbild abträglich.
nie wieder Eigentümergem.
Nun, ich denke mach, bauliche Veränderungen, wie z.B. bei einer Markise darfst du nicht ohne Genehmigung des Vermieters vornehmen.
Allerdings muß dein Kind auch ohne Markise oder Sonnensegel nicht stundenlang in der prallen Sonne sitzen, denn es gibt Sonnenschirme in allen Größen und Farben zu kaufen, die außerdem noch den Vorteil haben, dass man sie problemlos verstellen/umstellen kann.
AFAIK erfordert das die Zustimmung des Vermieters. Ein Sonnensegel braucht aber nur wenige kleine Löcher mit Haken. Das lässt sich im Bedarfsfall einfach wieder rückgängig machen und da würde ich auch nicht groß nachfragen. Eine Markise ist schon eine andere Hausnummer, da brauchst du eine größere Anzahl großer Löcher und das Ding selbst kostet auch eine Stange Geld. Wenn du dann gehalten bist, es wieder abzunehmen, ist das nicht so toll.
Das Anbringen von SAT-Anlagen kann verboten werden. Es sei denn, Du hast Migrantenhintergrund und das wäre die einzige Möglichkeit, Deinen Heimatsender zu empfangen. Der Vermieter kann alle (!) Änderungen im Fassadenbereich verbieten. Du kannst doch einen Sonnenschirm für das Kind aufstellen, oder Du holst es rein, wenn die Sonne gar zu stark auf den´Balkon knallt.
Nur in ganz wenigen Fällen muss der Vermieter beim Anbau einer Satelittenanlage zustimmen. Das hat in den meisten Fällen nichts mit einem Migrationshintergrund zu tun. Auch bei Markisen Sonnensegeln oder Ähnlichem ist die Genehmigung durch den Vermieter, oder in diesem Fall auch die Eigentümergemeinschaft erforderlich. Eigenmächtigkeit kann zu Abmahnungen bis hin zur Kündigung führen. Die Alternative, auch, wenn SIe diese nicht wollen, würde Ihnen auch bei einem evtl. Rechtsstreit aufgezeigt werden. Im Übrigen kann die Eigentümergemeinschaft ein Verbot beschließen. Teile des Balkones gehören zum Sondereigentum. MfG
nein kein Migrant
und ich möcht nicht nur einen halben Tag meine Terasse nutzen können