Fehlerhafter Mietvertrag ändern?

7 Antworten

Da du den Fehler nicht genauer beschreibst, bleibt am Ende nur die Frage, was sein wird, wenn Du Dich Änderung verweigerst: Ewiger Streit mit dem Vermieter? Als Vermieter wird er sich überlegen, wie er den Mieter möglichst bald los wird. Mieterhöhungen immer bis zum Anschlag dürften wohl die Folge sein. Du musst selbst wissen, was für Dich das beste ist.

Pacta sunt servanda, wie der Franzose sagt - Verträge sind einzuhalten. Rückwirkende Forderungen gehen gar nicht, allenfalls könnte er versuchen, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Ob er damit Aussicht auf Erfolg hätte, halte ich für zweifelhaft. Eine Änderung des Vertrags ist nur möglich, wenn beide Parteien einverstanden sind.

Hallo Community, ich habe eine frage zum Thema Mietverträge. Ich habe einen fehlerhaften mietvertrag vor 2 Jahren unterschrieben, jedoch zu meinen Gunsten fehlerhaft. Es wurde bei betriebskosten ein Kreuz an falscher stelle gesetzt.

Glück für den Mieter, Pech für den Vermieter.

Nun möchte mein Vermieter den Mietvertrag ändern. Geht das so einfach oder welche Rechte habe ich?

Einseitig kann der Mietvertrag nicht geändert werden, hier steht es:

http://www.helpster.de/mietvertrag-aendern-so-fuegen-sie-zusaetzliche-klauseln-hinzu_44784

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter jetzt noch?

Keine.

Kann er rückwirkend noch Geld verlangen ?

Solange Sie dort wohnen, weder rückwirkend noch in Zukunft,

Erst wenn ein neuer Mietvertrag gemacht wird in dem die Betriebskosten richtig aufgeführt sind, kann der Vermieter Geld verlangen.

Nein! Verträge sind einzuhalten! Nur wenn auch Sie der Änderung der getroffenen, Sie begünstigenden Formulierung, freiwillig zustimmen, kann der Vertag anders gemeinsam neu formuliert werden.

Hi,

einen Anspruch auf Vertragsänderung hat der Vermieter grundsätzlich nicht. die Frage, ob dein Mietvertrag tatsächlich fehlerhaft ist, wollte ich jedoch so pauschal nicht beantworten.

Schau doch mal hier: http://www.mietrecht-schwetzingen.de

Da bion ich zum Thema Betriebskosten auch schon fündig geworden.

Für den Fall, dass dein Vermieter dich verklagen sollte, hats du unter Umständen das Problem, dass das Gericht fragen wird, was die Parteien denn eigentlich vereinbaren wollten. Es wird daher den Vertrag auslegen.

Zu welchem Ergebnis diese Auslagung führt, kann ich dir leider nicht beantworten.

Viel Erfolg!

Gruß

RuUwe