Abtretungserklärung VOR Umzugsbewilligung?

6 Antworten

Es gibt hier zwei unterschiedliche Verwaltungsakte laut SGB II § 22 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html:

1.: "(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen."

2.: "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."

So lange Nr. 2 nicht geklärt ist, kann das Jobcenter keinen Schrieb unterschreiben, wonach A) die volle Miete übernommen wird vom Amt und diese B) voll direkt dem Vermieter überwiesen wird.

So lange könnte das Amt höchstens einen Schrieb für den Vermieter unterschreiben, wonach der Teil der Miete direkt dem Vermieter überwiesen wird, der später einmal beschieden wird laut Absatz 1 § 22.

Zum Beispiel nur die Höhe der bisherigen Miete in der alten Bude: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." Satz 2 ebenda.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Abtretungserklärung unterschreibst nur du und gibst diese mit der Bankverbindung des Vermieters auf dem Jobcenter ab,diese wird dann direkt an den Vermieter überwiesen ohne das du das Geld in die Hand bekommst !!!

Du musst Unterschreiben, dass die Miete die laut Gesetz dir und zwar NUR DIR zusteht, an jemand anderen gezahlt wird. Sprich Du trittst dieses Recht an deinen Vermieter ab. Ab dann hast Du kein Recht mehr, Geld für die Miete zu bekommen, dafür aber dein Vermieter. Diese kannst Du aber jeder Zeit widerrufen! Allerdings berechtigt das deinen Vermieter zur Kündigung, wenn die Abtretungserklärung Vertragsbedingung ist!

kann die Arge eine Abtretungserklärung unterschreiben, noch bevor eine Umzugsbewilligung zustande kommt, wenn die Wohnung angemessen ist? Und falls ja, könnten sie eine Abtretungserklärung direkt unterschreiben, oder würde das ein paar Tage (oder länger)

Du unterschreibst die Abteretungserklärung. Dann legst Du sie dem Jobcenter vor und die überweisen die Miete direkt an den Vermieter,

MfG

Johnny

Abtretungserklärung der Mietzahlung direkt an den Vermieter?

Die muß doch das Jobcenter nicht unterschreiben, nur der Kunde/Mieter und dann dem Jobcenter vorlegen.

Achso, danke. Ich habe das nämlich eher so rum verstanden: Mieter und Arge unterschreiben das. Und das würde man dann dem Vermieter übergeben...weil der Vermieter verlangt so eine Abtretserklärung...

@misskha

Nur der Mieter muß das unterschreiben. Der Mieter muß dann natürlich beim Jobcenter veranlassen das die Miete direkt an den Mieter überweisen wird.

Ist so ähnlich wie ein Dauerauftrag eröffnen bei der Bank.